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VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIEInsecticides, rodenticides, Fungizide, Herbizide, anti-sprouting Erzeugnisse and plant-growth regulators, Desinfektionsmittel and similar Erzeugnisse, in Aufmachungen für den Einzelverkauf or as Zubereitungen or articles (for example, sulphur-treated bands, wicks and Kerzen, and fly-papers)

Insecticides, rodenticides, Fungizide, Herbizide, anti-sprouting Erzeugnisse and plant-growth regulators, Desinfektionsmittel and similar Erzeugnisse, in Aufmachungen für den Einzelverkauf or as Zubereitungen or articles (for example, sulphur-treated bands, wicks and Kerzen, and fly-papers), andere, Desinfektionsmittel

Beschreibung und Einreihung

Der KN-Code 380894 umfasst Desinfektionsmittel in Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren. Desinfektionsmittel werden zur Abtötung pathogener Mikroorganismen auf Oberflächen, in Wasser, in Klimaanlagen und in medizinischen Anwendungen eingesetzt. Produkte können auf Chlor-, Wasserstoffperoxid-, quaternären Ammoniumverbindungen-, Alkohol- oder Aldehydbasis hergestellt sein.

Biozid- und REACH-Vorschriften

In die EU eingeführte Desinfektionsmittel unterliegen der Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 als Produktart 1 (Menschliche Hygiene), Produktart 2 (Privater und öffentlicher Bereich), Produktart 3 (Veterinärhygiene) oder Produktart 4 (Lebens- und Futtermittelbereich). Der Wirkstoff muss genehmigt oder im Überprüfungsprogramm sein. REACH erfordert die Registrierung von Wirkstoffen. CLP erfordert korrekte Kennzeichnung.

Einfuhr und Zollverfahren

Die Zollanmeldung unter dem KN-Code 380894 muss Handelsname, Wirkstoff, Konzentration, Biozidproduktart und Verwendungszweck enthalten. Die Zollbehörden können einen Nachweis der Biozid-Zulassung verlangen. Desinfektionsmittel für medizinische Anwendungen können als Medizinprodukte zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Zollsätze werden in TARIC geprüft.

Desinfektionsmittel – Biozidvorschriften und Einfuhr

Desinfektionsmittel unter KN-Code 3808 94 umfassen bakterizide, viruzide und fungizide Präparate für Gesundheitswesen, Lebensmittelindustrie und Oberflächendesinfektion. Sie fallen unter die BPR 528/2012 als Produktarten 1-5. Die Einfuhr erfordert Wirkstoffregistrierung bei der ECHA, nationale Zulassung und Analysezertifikate. Die Qualitätskontrollen für importierte Desinfektionsmittel bleiben in der EU streng.

Häufig gestellte Fragen

Erfordert die Einfuhr von Desinfektionsmitteln eine Biozid-Zulassung?
Ja. Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte und erfordern eine Zulassung nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 oder müssen Wirkstoffe enthalten, die vom Überprüfungsprogramm mit gültiger Übergangszulassung nach nationalem Recht erfasst sind.
Welche Biozidproduktarten umfassen Desinfektionsmittel?
Desinfektionsmittel umfassen die Produktarten PT1 bis PT5 der Biozidverordnung: PT1 Menschliche Hygiene, PT2 Privater und öffentlicher Bereich, PT3 Veterinärhygiene, PT4 Lebens- und Futtermittelbereich, PT5 Trinkwasserdesinfektion. Jede Produktart hat eigene Anforderungen.
Ist Handdesinfektionsmittel ein Biozid- oder Medizinprodukt?
Das hängt vom deklarierten Zweck ab. Hautdesinfizierende Produkte zu Hygienezwecken sind Biozide PT1. Produkte zur Desinfektion zu therapeutischen Zwecken, wie chirurgische Desinfektion, können als Medizinprodukte gemäß Verordnung (EU) 2017/745 eingestuft werden.
Welche BPR-Produktarten gelten für Desinfektionsmittel KN 3808 94?
Desinfektionsmittel KN 3808 94 können als BPR-Produktart 1 (Humanhygiene), PT 2 (Oberflächen), PT 3 (Veterinär), PT 4 (Lebensmittelkontakt) oder PT 5 (Trinkwasser) eingestuft werden. Jede Produktart hat spezifische Anforderungen.