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38
Zolltarifkapitel 38
VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
Was umfasst Kapitel 38 des Zolltarifs?
Kapitel 38 des EU-Zolltarifs ist ein Kapitel mit breitem Anwendungsbereich, das chemische Erzeugnisse umfasst, die nicht in andere, spezifischere Kapitel fallen. Hier werden eingereiht: künstlicher Graphit, Aktivkohle und aktivierte Kieselgur, Beizmittel für Metalloberflächen, Antiklopfmittel, Antioxidantien, Peptisierungsmittel, Viskositätsverbesserer und Korrosionsschutzmittel, zubereitete Bindemittel für Gießereiformen und -kerne, Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide und andere Pflanzenschutzmittel, Appreturmittel und Farbstoffträger, Weichspülmittel, diagnostische Laborzubereitungen, feuerfeste Zemente und Mörtel, Mischungen organischer Lösungsmittel, Enteisungsmittel, zubereitete Nährmedien für die Kultivierung von Mikroorganismen, diagnostische Reagenzien, Biodiesel und verschiedene chemische Industriezubereitungen. Dies ist eines der dynamischsten Kapitel, dem regelmäßig neue Tarifpositionen für innovative chemische Erzeugnisse hinzugefügt werden. Kapitel 38 ist besonders bedeutsam für die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln, Biokraftstoffen und Industriechemikalien. Viele Erzeugnisse unterliegen den REACH- und CLP-Verordnungen, und Pflanzenschutzmittel erfordern eine Registrierung in den EU-Mitgliedstaaten.
Zollsätze in Kapitel 38
Die Zollsätze in Kapitel 38 liegen zwischen 0% und 6,5%. Aktivkohle unterliegt einem Zollsatz von 3,2%. Insektizide, Fungizide und Herbizide haben Sätze von 0% bis 6,5%. Mischungen organischer Lösungsmittel unterliegen einem Satz von 6,5%. Biodiesel hat einen Zollsatz von 6,5%. Diagnostische Reagenzien haben Sätze von 0% bis 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Pflanzenschutzmittel können zusätzlichen Registrierungsgebühren unterliegen und erfordern Zulassungen für das Inverkehrbringen.
Wareneinreihung in Kapitel 38 — worauf ist zu achten
Kapitel 38 ist ein Auffangkapitel, daher muss vor einer Einreihung hier die Zugehörigkeit der Ware zu spezifischeren Kapiteln ausgeschlossen werden. Pflanzenschutzmittel werden nach Wirkstoff und Anwendungsform eingereiht. Chemische Mischungen werden hier nur eingereiht, wenn sie keinen Erzeugnissen aus anderen Kapiteln entsprechen. Biodiesel und andere Biokraftstoffe haben spezifische Tarifpositionen. Diagnostische Zubereitungen, die in diesem Kapitel eingereiht werden, sind solche, die die Voraussetzungen für eine Einreihung in Kapitel 30 nicht erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 38 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 38 werden vielfältige chemische Erzeugnisse eingereiht: Aktivkohle, Pflanzenschutzmittel, Kraftstoffadditive, Lösungsmittelmischungen, Biodiesel, diagnostische Reagenzien und viele andere chemische Zubereitungen. Es ist ein Auffangkapitel für Erzeugnisse, die anderweit nicht eingereiht werden.
Welche Zollsätze gelten für verschiedene chemische Erzeugnisse (Kapitel 38)?
Pflanzenschutzmittel unterliegen Zollsätzen von 0% bis 6,5%. Herbizide, Insektizide und Fungizide haben je nach Wirkstoff und Formulierung unterschiedliche Sätze. Die Einfuhr erfordert eine Zulassung für das Inverkehrbringen in Deutschland.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 38?
Vor einer Einreihung in Kapitel 38 muss sichergestellt werden, dass das Erzeugnis nicht einem anderen, spezifischeren Kapitel zuzuordnen ist. Die chemische Zusammensetzung und der Verwendungszweck des Erzeugnisses sind entscheidend. Das technische Datenblatt und das Sicherheitsdatenblatt (SDS) sind für die korrekte Einreihung unerlässlich.
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