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38
Zolltarifkapitel 38
Insecticides, rodenticides, Fungizide, Herbizide, anti-sprouting Erzeugnisse and plant-growth regulators, Desinfektionsmittel and similar Erzeugnisse, in Aufmachungen für den Einzelverkauf or as Zubereitungen or articles (for example, sulphur-treated bands, wicks and Kerzen, and fly-papers)
Was umfasst Position 3808 des Zolltarifs?
Position 3808 umfasst Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnise. Sie gilt für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte. Die Zollsätze variieren je nach Produkttyp. Pflanzenschutzmittel erfordern EU-Zulassung (Verordnung 1107/2009) und nationale Registrierung. Biozidprodukte unterliegen der BPR 528/2012. Polen ist als einer der größten Agrarproduzenten in der EU ein bedeutender Markt für Pflanzenschutzmittel. Position 3808 gehört zu Kapitel 38 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3808 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 3808 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3808
Die Zollsätze variieren je nach Produkttyp. Pflanzenschutzmittel erfordern EU-Zulassung (Verordnung 1107/2009) und nationale Registrierung. Zollsätze variieren — KN-Unterposition je nach Produkttyp prüfen. Pflanzenschutzmittel erfordern EU-Zulassung und nationale Registrierung. Biozidprodukte unterliegen BPR — Zulassung oder nationale Registrierung erforderlich. Transport chemischer Produkte unterliegt ADR — Gefahrgutdokumentation erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3808 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3808 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3808 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 3808 — worauf ist zu achten
Position 3808 umfasst Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide. Kapitel 38 ist ein Auffangkapitel für verschiedene chemische Erzeugnisse, die nicht in Kapitel 28-37 erfasst sind. Einreihung erfordert Ausschluss definierter Verbindungen (Kap. 28/29), Arzneimittel (30), Dünger (31), Farbstoffe (32), Kosmetik (33), Seifen (34). Diagnostische Reagenzien: 3822. Pflanzenschutzmittel: 3808.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Pflanzenschutzmittel und Biozide der Position 3808?
Die Zollsätze für Produkte der Position 3808 variieren je nach Produkttyp und KN-Unterposition. Insektizide, Fungizide und Herbizide unterliegen Sätzen von 0% bis 6,5%. Die Einreihung hängt vom Wirkstoff und der Anwendungsform ab (Konzentrat, gebrauchsfertiges Präparat, Aerosol). Desinfektionsmittel können andere Sätze als Pflanzenschutzmittel haben. Eine korrekte Einreihung erfordert Kenntnis der chemischen Zusammensetzung und des Verwendungszwecks. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Genehmigungen sind für die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln erfordert eine EU-Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und eine nationale Registrierung in jedem Mitgliedstaat, in dem das Produkt vermarktet werden soll. Der Wirkstoff muss auf EU-Ebene genehmigt sein. Sicherheitsdatenblätter (SDS), REACH-Konformitätserklärungen und toxikologische Dokumentation sind erforderlich. Biozidprodukte unterliegen einer gesonderten Regulierung gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 mit einem eigenständigen Zulassungsverfahren und entsprechenden Nachweispflichten. Dies betrifft Waren der Position 3808 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Insektiziden und Herbiziden zu beachten?
Beim Import von Pflanzenschutzmitteln ist die nationale Registrierung vor der Markteinführung unerlässlich und kann mehrere Monate dauern. Beschränkungen für in der EU verbotene Wirkstoffe (z.B. Neonicotinoide) müssen berücksichtigt werden. Der Transport erfordert die Einhaltung der ADR-Vorschriften für Gefahrgüter. Verpackungen müssen die CLP-Kennzeichnungs- und Einstufungsanforderungen erfüllen. Eine Prüfung auf Antidumpingzölle ist ratsam. Dies betrifft Waren der Position 3808 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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