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Zoll

AllgemeinArt. 56 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Cło | EN: Customs Duty

Definition

Der Zoll ist eine Abgabe, die von den Zollbehörden auf Waren erhoben wird, die in das Zollgebiet eines Staates oder einer Zollunion eingeführt werden. In der Europäischen Union werden die Zölle auf EU-Ebene festgelegt und bilden den Gemeinsamen Zolltarif. Die Zolleinnahmen stellen EU-Eigenmittel dar — die Mitgliedstaaten führen 75% der erhobenen Zölle an den EU-Haushalt ab und behalten 25% zur Deckung der Erhebungskosten ein.

Die Höhe des Zolls hängt von der tariflichen Einreihung der Ware (KN-/TARIC-Code), ihrem Zollwert und dem Ursprungsland ab. Der Grundzollsatz ist der Meistbegünstigungszoll (MFN), der gegenüber WTO-Mitgliedern angewandt wird. Für Länder, mit denen die EU Freihandelsabkommen geschlossen hat, können Präferenzzollsätze oder Nullzollsätze gelten. Daneben gibt es besondere Zölle: Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Schutzzölle.

Der Zoll wird meist als Wertzoll (ad valorem, als Prozentsatz des Zollwerts) berechnet, kann aber auch als spezifischer Zoll (fester Betrag je Maßeinheit) oder als Mischzoll erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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