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Zoll-Lexikon/Meistbegünstigungszoll

Meistbegünstigungszoll

Zölle & SteuernArt. 56 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Stawka MFN | EN: MFN Rate

Definition

Der Meistbegünstigungszoll (MFN) ist der Standard-Zollsatz, den die EU auf Einfuhren aus Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation (WTO) anwendet. Gemäß dem MFN-Grundsatz (Art. I GATT) muss jedes WTO-Mitglied die günstigsten Handelsbedingungen, die es einem WTO-Mitglied gewährt, allen anderen WTO-Mitgliedern einräumen.

In der Praxis ist der MFN-Satz der Standard-Zollsatz im Zolltarif der EU — der Satz, der gilt, wenn der Importeur keine Zollpräferenzen beansprucht. Die MFN-Sätze variieren je nach Ware — von 0% bis zu mehreren Dutzend Prozent. Der gewichtete Durchschnitt liegt bei ca. 5-6% für Industriewaren und 13-15% für Agrarerzeugnisse.

Der MFN-Satz ist die Obergrenze für Zollsätze gegenüber WTO-Ländern (mit Ausnahme von Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzzöllen).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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