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9Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas

Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, andere

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
40 Dok.
C067Y069Y949Y935X060X061+34
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DKgold-3249257

Optical device for stage spotlight

GlasGRI 1GRI 3cGRI 6
DEgold249/25-1

Stainless steel lens mount for medical endoscope

EdelstahlGRI 1GRI 6
DEgold311/24-1

Focal reducer adapter for camera lenses

GlasGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold254/25-1

Titanium alloy housing for optical laser communication device

TitanGRI 1GRI 6
DEgold003/23-1

Adjustable aluminum holder for laser beam expanders

AluminiumGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst Unterposition 9002 90 des EU-Zolltarifs?

Unterposition 9002 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst gefasste optische Elemente — Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente — andere als Objektive für Kameras, Projektoren oder Vergrößerungsgeräte (9002 11 und 9002 19) und andere als Filter. Dazu gehören achromatische Linsen und Tripletts, Rechteck- und Dachprismen, parabolische Spiegel, zylindrische Linsen, Fresnel-Linsen sowie Linsensysteme, die in Messinstrumenten, Ferngläsern, Endoskopen, Zielfernrohren, Lasersystemen und Projektionsanlagen eingesetzt werden. Das entscheidende Klassifizierungskriterium ist die Fassung: ungefasste optische Elemente werden Position 9001 zugeordnet, während gefasste Elemente — d. h. solche, die in einem Metall- oder Kunststoffrahmen, einem Gewindetubus oder einer anderen mechanischen Halterung sitzen, die den direkten Einbau in ein Instrument ermöglicht — unter Position 9002 fallen. Die Klassifizierung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) zur Auslegung der KN, Vorschriften 1 und 6, unter Berücksichtigung der Erläuterungen des HS zu den Positionen 9001 und 9002. Bei Zweifeln, insbesondere bei Elementen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder für Verteidigungszwecke, wird empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen. Eine vZTA ist drei Jahre lang im gesamten EU-Zollgebiet bindend.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für gefasste optische Elemente der Unterposition 9002 90

Die Einfuhr gefasster optischer Elemente der Unterposition 9002 90 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten 10-stelligen TARIC-Code einreichen. Optische Elemente als einzelne Bauteile benötigen keine eigene CE-Kennzeichnung — die CE-Pflicht gilt für das fertige Instrument (z. B. Lasergerät, Endoskop, Medizinprodukt), nicht für das einzelne optische Bauteil. Sofern gefasste optische Elemente in Medizinprodukte eingebaut werden, muss das Endprodukt der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) oder der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) entsprechen. Bauteile für Lasersysteme der Klasse 3B oder 4 können auf Ebene des Endprodukts der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unterliegen. Optische Elemente für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (z. B. Feuerleitanlagen, militärische Periskope) können nach der Verordnung (EU) 2021/821 genehmigungspflichtig sein. Der Einführer sollte technische Unterlagen mit den optischen Parametern vorhalten: Glas- oder Werkstofftyp (z. B. BK7, ZnSe, Silizium, Germanium), Entspiegelungsschichten, Brennweite, Apertur und Spektralbereich. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kann zutreffen, wenn Beschichtungen SVHC-Stoffe enthalten. Erforderliche Einfuhrdokumente: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung, Transportdokument, Spezifikation der optischen Parameter, Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze.

Zollsätze und ITA-Abkommen für Unterposition 9002 90

Gefasste optische Elemente der Unterposition 9002 90, die in der Informationstechnologie, Telekommunikation und Messtechnik eingesetzt werden, können nach dem WTO-Abkommen über Informationstechnologie (ITA) für einen MFN-Zollsatz von 0% in Betracht kommen. Das ITA wurde von der EU, den USA, Japan, China und über 80 weiteren Ländern unterzeichnet. Ob ein bestimmter 10-stelliger TARIC-Code in den Anwendungsbereich des ITA fällt, ist in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen, da die ITA-Abdeckung für optische Elemente von der genauen Produktbeschreibung und dem vorgesehenen Verwendungszweck abhängt. Präferenzzollsätze im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, EU-Japan EPA, EU-UK TCA, KOREU, APS und APS+) können nach Erfüllung der Ursprungsregeln und Vorlage eines EUR.1-Präferenzpapiers oder einer Erklärung des im REX-System registrierten Ausführers verfügbar sein. Bei Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 EUR ist ein EUR.1-Zertifikat erforderlich, das von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt wird. Erzeugnisse des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Einfuhren aus Ländern, gegen die EU-Sanktionen gelten, sind anhand der aktuellen Sanktionsverordnungen zu prüfen. Einführer sollten die aktuellen Zollsätze vor jeder Einfuhr in TARIC überprüfen.

Andere gefasste optische Elemente – Umfang KN 9002 90

Die Unterposition KN 9002 90 ist eine Auffangposition für gefasste optische Elemente, die weder Objektive (9002 11/19) noch Filter (9002 20) sind. Sie umfasst gefasste Prismen, Spiegel, Beugungsgitter, Strahlteiler und Kollimatoren. Diese Elemente werden in Laboren, der Laserindustrie und Bildgebungssystemen eingesetzt. Für die Einreihung muss das Element gefasst sein – selbst ein einfacher Metallrahmen qualifiziert das Erzeugnis als gefasst.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein optisches Element der Unterposition 9002 90 und nicht Position 9001 zugeordnet?
Der wesentliche Unterschied zwischen den Positionen 9001 und 9002 liegt darin, ob das optische Element gefasst ist. Position 9001 umfasst ungefasste optische Elemente — Linsen, Prismen, Spiegel und ähnliche Waren ohne mechanische Halterung, die zur Weiterverarbeitung oder Montage bestimmt sind. Unterposition 9002 90 erfasst dieselben Elemente nach dem Fassen, d. h. wenn sie in einem Metall- oder Kunststoffrahmen, Gewindetubus oder einer anderen mechanischen Halterung sitzen, die den direkten Einbau in ein Instrument erlaubt. Entscheidend ist das Vorhandensein einer dauerhaften mechanischen Fassung und nicht lediglich einer Schutzverpackung. Bei Klassifizierungszweifeln wird eine vZTA bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen. Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission enthält frühere vZTA-Entscheidungen, die für die Klassifizierung ähnlicher optischer Bauteile hilfreich sind.
Kommen gefasste optische Elemente der Unterposition 9002 90 für einen Nullzollsatz im Rahmen des ITA in Betracht?
Gefasste optische Elemente der Unterposition 9002 90, die in IT- und Telekommunikationsprodukten eingesetzt werden, können nach dem WTO-ITA für einen MFN-Zollsatz von 0% in Betracht kommen. Die Abdeckung eines bestimmten 10-stelligen TARIC-Codes hängt jedoch vom Verwendungszweck des Elements und der Auslegung des ITA-Produktumfangs durch die Europäische Kommission ab. Der geltende Zollsatz muss vor der Einfuhr stets in TARIC überprüft werden. Für Länder, die das ITA nicht unterzeichnet haben, kann ein höherer MFN-Zollsatz gelten. Erzeugnisse des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben.
Benötigen gefasste optische Elemente für Medizinprodukte eine CE-Kennzeichnung?
Gefasste optische Elemente als einzelne Bauteile benötigen grundsätzlich keine eigene CE-Kennzeichnung. Die CE-Pflicht nach MDR (EU) 2017/745 oder IVDR (EU) 2017/746 gilt für das fertige Medizinprodukt, in das das Element eingebaut wird, nicht für das Bauteil selbst. Der Hersteller des Produkts (oder sein bevollmächtigter Vertreter in der EU) ist für die CE-Kennzeichnung des Endprodukts und die technische Dokumentation verantwortlich. Der Einführer der Bauteile sollte dennoch eine technische Spezifikation mit den optischen Parametern vorhalten, da diese in der technischen Dokumentation des Endprodukts benötigt wird. Für Lasersysteme bestimmte Elemente müssen zudem bei der Laserklassifizierung des Endprodukts berücksichtigt werden. Eine Abstimmung mit der für das Endprodukt zuständigen benannten Stelle wird empfohlen.
Was umfasst die Unterposition KN 9002 90 bei gefassten optischen Elementen?
KN 9002 90 umfasst gefasste optische Elemente außer Objektiven und Filtern: gefasste Prismen, optische Spiegel in Rahmen, Beugungsgitter, Strahlteiler und andere in Fassungen eingebaute optische Elemente. Ungefasste Elemente gehören zu 9001 90.