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9Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas

Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektive, für Kameras, Projektoren oder fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate

Einreihungsbereich der Unterposition 9002 11 — Kameraobjektive

Unterposition 9002 11 der Kombinierten Nomenklatur umfasst gefasste Objektive für Fotokameras (analog und digital), Filmprojektoren und Diaprojektoren sowie fotografische Vergrößerungsgeräte. Ein gefasstes Objektiv im Sinne dieser Unterposition ist ein in einem mechanischen Gehäuse montiertes Linsensystem, das eine vollständige optische Einheit bildet, die zur Befestigung am Trägergerät bereit ist. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die spezifische Zweckbestimmung für die in dieser Unterposition genannten Geräte. Kameraobjektive umfassen eine breite Palette von Konstruktionen: Festbrennweiten (Prime), Zoomobjektive, Makroobjektive, Tilt-Shift-Objektive sowie spezialisierte kinematografische Objektive. Sie werden sowohl in Analog- als auch in Digitalkameras, einschließlich spiegelloser Systemkameras und Spiegelreflexkameras, verwendet. Objektive für Film- und Diaprojektoren fallen unabhängig vom Filmformat unter dieselbe Unterposition. Bei der Einreihung ist zwischen gefassten Objektiven und ungefassten optischen Elementen wie Rohgläsern (Position 9001) sowie optischen Systemen zu unterscheiden, die integraler Bestandteil von Präzisionsinstrumenten sind. Die Einreihung erfolgt gemäss den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur, insbesondere AV 1 und 6, sowie den Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

Einfuhranforderungen für Kamera- und Projektorobjektive

Die Einfuhr gefasster Objektive der Unterposition 9002 11 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten 8- oder 10-stelligen KN-Code im AIS/IMPORT-System abgeben. Kameraobjektive sind Präzisionsoptiken und können EU-Produktsicherheitsvorschriften unterliegen. Es ist zu prüfen, ob das Produkt eine CE-Konformitätserklärung oder die Einhaltung harmonisierter Normen erfordert. Objektive mit elektronischem Autofokus oder Kommunikationsschnittstellen zum Kameragehäuse können den Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU unterliegen. Für die Zollanmeldung erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L), Warenspezifikation sowie bei Inanspruchnahme von Präferenzsätzen ein Ursprungsnachweis. Die Einfuhr von Objektiven aus sanktionsierten Ländern (Russland, Belarus) kann eingeschränkt oder untersagt sein. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsbedingungen für Unterposition 9002 11

Gefasste optische Objektive der Unterposition 9002 11 gehören zur Kategorie von Waren, für die im Rahmen des WTO-Abkommens über Informationstechnologie (ITA) — dem über 80 Länder beigetreten sind — oder im Rahmen autonomer EU-Zollaussetzungen ein Zollsatz von 0% angewendet werden kann. Das ITA umfasst eine Reihe von Erzeugnissen aus Kapitel 90, darunter optische Elemente für Fotoausrüstungen und Projektoren. MFN-Zollsätze für spezifische 8-stellige Unterpositionen sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu überprüfen, da die Sätze je nach Warenbezeichnung variieren können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter das EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA), das Abkommen mit Südkorea, CETA (Kanada) und das Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (TCA), sowie im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer. Ein gültiger Ursprungsnachweis ist für die Inanspruchnahme von Präferenzen erforderlich. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumpingmassnahmen oder sonstige Handelseinschränkungen gelten. Bei der Einfuhr wird zusätzlich die Mehrwertsteuer nach dem geltenden inländischen Satz erhoben.

Kameraobjektive KN 9002 11 und Schutz geistigen Eigentums

Die Einfuhr von Kameraobjektiven unter KN 9002 11 erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des geistigen Eigentums. Bekannte Marken (Canon, Nikon, Sony, Sigma) sind durch die EU-Verordnung 608/2013 über die zollrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geschützt. Zollbehörden können verdächtige Sendungen 10 Arbeitstage zur Echtheitsprüfung zurückhalten. Dies betrifft Festbrennweiten, Zoomobjektive, Makroobjektive und Tilt-Shift-Objektive. Auch Projektorobjektive werden unter diese Unterposition eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren sind in der KN-Unterposition 9002 11 eingereiht?
Die KN-Unterposition 9002 11 umfasst gefasste optische Objektive für Fotokameras (analog und digital), Filmprojektoren und Diaprojektoren sowie fotografische Vergrößerungsgeräte. Das Objektiv muss als vollständige optische Einheit in einem mechanischen Gehäuse gefasst sein. Ungefasste Rohgläser und optische Elemente fallen unter Position 9001. Objektive für Mikroskope, Teleskope und Medizingeräte sind unter Unterposition 9002 19 einzureihen. Die Einreihung richtet sich nach dem tatsächlichen Verwendungszweck des Objektivs.
Welche Zollsätze gelten bei der Einfuhr von Kameraobjektiven in die EU?
Gefasste Objektive der Unterposition 9002 11 können von einem Zollsatz von 0% im Rahmen des WTO-ITA-Abkommens oder autonomer EU-Zollaussetzungen profitieren. Aktuelle MFN- und Präferenzzollsätze für den spezifischen 8-stelligen KN-Code sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric). Präferenzsätze von 0% können im Rahmen von FHA der EU mit Japan, Südkorea und Kanada gelten. Zusätzlich zum Zoll wird Mehrwertsteuer nach dem geltenden inländischen Satz erhoben.
Wie ist die Unterposition 9002 11 von verwandten KN-Codes abzugrenzen?
Die Unterposition 9002 11 umfasst ausschließlich gefasste Objektive für Fotokameras, Filmprojektoren und Diaprojektoren sowie Vergrößerungsgeräte. Ungefasste optische Gläser und Elemente werden unter Position 9001 eingereiht. Objektive für Mikroskope, Teleskope und Medizingeräte fallen unter Unterposition 9002 19. Gefasste optische Filter werden unter Unterposition 9002 20 eingereiht. Bei Zweifeln über die korrekte Einreihung bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde rechtliche Sicherheit für 3 Jahre in der gesamten EU.
Wie werden Kameraobjektive unter KN 9002 11 eingereiht?
KN 9002 11 umfasst gefasste Objektive für Fotokameras, Filmkameras und Projektoren. Die Objektive müssen gefasst sein – nicht gefasste Elemente fallen unter 9001 90. Objektive für Mikroskope und Teleskope gehören zu 9002 19.