Zum Hauptinhalt springen
90022000
9Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas

Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Filter

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
30 Dok.
Y935X060X061X062X063X064+24
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DKsilver-3249324

Stage lighting effect wheel assembly

MetallGRI 1GRI 3cGRI 6
DEgold919/24-1

Infrared-corrected CCTV lens with motor

GlasGRI 1GRI 6
DEgold399/25-1

Vehicle camera lens system with 195° FOV

GlasGRI 1GRI 6
DEgold710/25-1

Endocoupler lens system for medical endoscopes

GlasGRI 1GRI 6
DEgold307/23-1

Wide-angle lens assembly for vehicle reversing cameras

GlasGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich der Unterposition 9002 20 — gefasste optische Filter

Unterposition 9002 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst gefasste optische Filter für den Einsatz in optischen Instrumenten, Kameras, Projektoren, Mikroskopen, Spektrometern, Lasersystemen und anderen wissenschaftlichen oder industriellen Geräten. Ein optischer Filter ist ein optisches Element, das elektromagnetische Strahlung in einem definierten Wellenlängenbereich selektiv durchlässt oder reflektiert. Die Einreihung in diese Unterposition gilt für Filter, die bereits in einer mechanischen Fassung montiert sind — etwa in einer Gewindefassung, einem Bajonettanschluss oder einem rechteckigen Rahmen — und zur Befestigung an einem Instrument bereit sind. Die Unterposition deckt ein breites Produktspektrum ab: Farb- und Korrekturfilter für die Fotografie (ND, UV, Zirkular-Polfilter CPL, Skylight), schmalbandig Interferenzfilter für Spektroskopie und Fluoreszenzmikroskopie, Infrarot- (IR) und Ultraviolett- (UV) Filter für Kameras und Überwachungssysteme, Laserfilter (Notch, Bandpass) für wissenschaftliche Laboratorien sowie Wärmeschutzfilter und Entspiegelungsfilter für Projektoren. Ungefasste Filterelemente ohne mechanische Fassung werden unter Position 9001 eingereiht. Optische Filter, die einen integralen und untrennbaren Bestandteil eines vollständigen Instruments bilden, werden zusammen mit diesem Instrument eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäss den Allgemeinen Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur und den Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90.

Einfuhranforderungen für gefasste optische Filter

Die Einfuhr gefasster optischer Filter der Unterposition 9002 20 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code abgeben. Optische Filter als Präzisionskomponenten unterliegen als eigenständige, zur Integration in Geräte bestimmte Teile im Allgemeinen nicht der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG). Eine Ausnahme gilt für Hochleistungslaserfilter der Sicherheitsklasse 3B oder 4, für die die Anforderungen der Norm EN 60825 zur Lasersicherheit gelten können. Filter für militärische oder Dual-Use-Anwendungen — etwa Laserfilter für Ziel- oder Lenksysteme — können gemäss EU-Verordnung 2021/821 über Dual-Use-Güter einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen. Für die Zollabfertigung erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Filtertyp, Spektralbereich, Fassungsgrösse), Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L), technische Spezifikation und ggf. Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Aktuelle MFN-Sätze sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsbedingungen für Unterposition 9002 20

Gefasste optische Filter der Unterposition 9002 20 gehören zur Kategorie der Präzisionsoptiken, für die die Europäische Union vergleichsweise günstige Zollbedingungen vorsieht. Im Rahmen des WTO-ITA-Abkommens und autonomer EU-Zollaussetzungen — die regelmässig durch Ratsverordnungen aktualisiert werden — kann für Erzeugnisse mit einem definierten wissenschaftlichen oder industriellen Verwendungszweck ein Nullzollsatz angewendet werden. MFN-Zollsätze für spezifische 8-stellige KN-Codes der Unterposition 9002 20 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da die Sätze je nach Warenspezifikation abweichen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FHA der EU mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), dem Vereinigten Königreich (TCA) und der Schweiz sowie des APS und APS+ für Entwicklungsländer verfügbar sein. Zur Inanspruchnahme von Präferenzen ist ein gültiger Ursprungsnachweis vorzulegen. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumpingzölle oder sonstige Handelseinschränkungen für das betreffende Produkt und Ursprungsland gelten. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer nach dem im Einfuhrland geltenden Satz erhoben.

Arten optischer Filter unter KN 9002 20

Die Unterposition KN 9002 20 umfasst gefasste optische Filter für wissenschaftliche Instrumente, Fotografie und Industrie. Dazu gehören UV-Filter, IR-Filter, Polarisationsfilter, Interferenzfilter, Neutraldichtefilter (ND) und Bandpassfilter. Die Filter müssen gefasst sein – ungefasste werden unter 9001 90 eingereiht. Optische Filter für Kameras (z. B. Gewindefilter für Objektive) werden hierunter eingereiht, nicht unter Position 9006. Filter für die optische Telekommunikation können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte werden in der KN-Unterposition 9002 20 eingereiht?
Die KN-Unterposition 9002 20 umfasst alle optischen Filter in mechanischer Fassung für den Einsatz in Instrumenten und Apparaten. Dazu gehören Foto-Filter (UV, ND, Zirkular-Polfilter CPL), schmalbandig Interferenzfilter für Spektroskopie und Fluoreszenzmikroskopie, Infrarot- und Ultraviolettfilter für Kameras und Überwachungssysteme, Laserfilter (Notch, Bandpass) für wissenschaftliche Laboratorien sowie Wärmeschutzfilter für Projektoren. Ungefasste Filterelemente ohne Fassung werden unter Position 9001 KN eingereiht. Filter, die einen untrennbaren Bestandteil eines vollständigen Instruments bilden, werden zusammen mit dem Instrument eingereiht.
Welche Zollsätze gelten bei der Einfuhr gefasster optischer Filter in die EU?
Gefasste optische Filter der Unterposition 9002 20 können von einem Zollsatz von 0% im Rahmen des WTO-ITA-Abkommens oder autonomer EU-Zollaussetzungen profitieren, insbesondere für Erzeugnisse mit wissenschaftlichem und industriellem Verwendungszweck. Aktuelle MFN-Zollsätze für den spezifischen 8-stelligen KN-Code sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric). Präferenzsätze von 0% können im Rahmen von FHA der EU mit Japan, Südkorea und Kanada gelten. Zusätzlich zu Zöllen wird Mehrwertsteuer nach dem inländischen Satz erhoben. Alle Sätze in TARIC überprüfen.
Benötigen gefasste optische Filter besondere Genehmigungen bei der Einfuhr in die EU?
Standardmässige Foto- und Laborfilter der Unterposition 9002 20 benötigen keine besonderen Einfuhrgenehmigungen. Eine Ausnahme gilt für Hochleistungslaserfilter der Sicherheitsklasse 3B oder 4, für die die Lasersicherheitsanforderungen nach EN 60825 gelten können. Filter für militärische oder Dual-Use-Anwendungen, etwa für Laserziel- oder Lenksysteme, können gemäss EU-Verordnung 2021/821 über Dual-Use-Güter einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen. Aktuelle regulatorische Anforderungen und Zollsätze sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission und bei den zuständigen nationalen Behörden zu überprüfen.
Wie unterscheidet man optische Filter KN 9002 20 von Position 9001?
Das entscheidende Kriterium ist die Fassung. Gefasste optische Filter (in Metall- oder Kunststoffrahmen) fallen unter KN 9002 20. Ungefasste Filter – rohe Filterplatten ohne Rahmen – gehören zu KN 9001 90. Die Filterart (UV, IR, Polarisation) beeinflusst die Einreihung nicht.