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52
Zolltarifkapitel 52
Baumwollgarne (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Was umfasst Position 5207 des Zolltarifs?
Position 5207 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Dies schliesst Baumwollgarn in Straengen, Knauelen oder auf Spulen ein, das zum direkten Verkauf an Verbraucher bestimmt ist. Es kann reines Baumwoll- oder Mischgarn sein, in verschiedenen Farben und Staerken. Die Einfuhr von im Einzelhandel verpacktem Baumwollgarn in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Einzelhandelsverpackungen müssen ordnungsgemäß mit Faserzusammensetzung, Gewicht und Herkunftsland gekennzeichnet sein. Die Produkte müssen den REACH-Anforderungen hinsichtlich chemischer Stoffe entsprechen. Position 5207 gehört zu Kapitel 52 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5207 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5207
Die Einfuhr von im Einzelhandel verpacktem Baumwollgarn in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Die Produkte müssen den REACH-Anforderungen hinsichtlich chemischer Stoffe entsprechen. Für den Einzelverkauf aufgemachtes Garn wird unter Position 5207 eingereiht, unabhaengig vom prozentualen Baumwollgehalt. Die Verpackung muss Angaben zur Faserzusammensetzung, Laenge/Gewicht und Pflegeanleitung enthalten. Die Zollsätze betragen 4%-5%, mit möglichen Präferenzen im Rahmen von Handelsabkommen. Die Produkte müssen die EU-Anforderungen an chemische Sicherheit (REACH) und Textilkennzeichnung erfüllen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5207 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5207 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5207 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5207 — worauf ist zu achten
Position 5207 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) in Aufmachungen für den Einzelve. Baumwollgarn nach: Nähgarn (5204), Garn ≥85% Baumwolle ungekämmt (5205), Garn ≥85% Baumwolle gekämmt (5206), Garn <85% Baumwolle (5207). Entscheidend: Baumwollanteil (≥85% vs <85%) und Behandlung (gekrempelt vs gekämmt). Gewebe: 5208-5212. Chemiefasergarn: Kapitel 54/55.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Baumwollgarn, für den Einzelverkauf aufgemacht (Position 5207)?
Die Einfuhr von Baumwollgarn, für den Einzelverkauf aufgemacht der Position 5207 unterliegt einem Zollsatz von ca. 4% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Baumwollgarn in Strängen und auf Spulen für Verbraucher. Satz 4%. Unterliegt Verbraucherkennzeichnungspflichten. Der Satz hängt von der konkreten 8-stelligen KN-Unterposition ab. Präferenziell niedrigere oder Nullsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen und dem APS-System verfügbar. Position 5207 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) in Aufmachungen für den Einzelve und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Baumwollgarn?
Die Einfuhr von Baumwollprodukten der Position 5207 erfordert REACH-Dokumentation zum Nachweis des Fehlens beschränkter Stoffe (Azofarbstoffe, Formaldehyd, Phthalate). Textilkennzeichnung muss Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen entsprechen. Standardzolldokumentation erforderlich. Ursprungszeugnis (EUR.1, REX) für Präferenzsätze unerlässlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5207 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) in Aufmachungen für den Einzelve und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung in Position 5207 zu achten?
Position 5207 umfasst Baumwollgarn, für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Einreihung in Kapitel 52 hängt ab von: Baumwollgehalt (≥85% vs. <85%), Flächengewicht (≤200 g/m² vs. >200 g/m²), Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas) und Ausrüstung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt). KN-Unterpositionen präzisieren diese Parameter. Die Laborbestimmung der Faserzusammensetzung und des Gewichts ist entscheidend. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nützliche Tools & Ressourcen
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