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VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIEPrepared rubber Beschleuniger; Verbindung Weichmacher for rubber or plastics, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics

Prepared rubber Beschleuniger; Verbindung Weichmacher for rubber or plastics, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics, anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics, andere

Beschreibung und Einreihung

Der KN-Code 381239 umfasst andere zusammengesetzte Antioxidans- und Stabilisatorenmischungen für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweitig nicht genannt. Stabilisatoren und Antioxidantien sind Additive, die den Polymerabbau durch Hitze, UV-Licht und Oxidation verhindern. Diese Produkte werden in der Kunststoff-, Kautschuk- und Elastomerindustrie eingesetzt.

REACH- und CLP-Anforderungen

In die EU eingeführte Stabilisatoren und Antioxidantien unterliegen REACH. Wirkstoffe müssen bei der ECHA registriert sein. Einige traditionelle Stabilisatoren wie Blei- und Cadmiumverbindungen für PVC sind nach REACH beschränkt oder verboten. CLP erfordert korrekte Kennzeichnung und SDS. Der Importeur muss sicherstellen, dass das Gemisch keine beschränkten Stoffe über den zulässigen Grenzwerten enthält.

Einfuhr und Zollverfahren

Die Zollanmeldung unter dem KN-Code 381239 sollte Handelsname, chemische Zusammensetzung, Anwendung und Zielpolymertyp enthalten. SDS ist erforderlich. Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Präferenzzollsätze sind bei FTA-Abkommen verfügbar. Stabilisatoren mit spezialisierten Anwendungen können für autonome Zollaussetzungen in Betracht kommen.

Polymerstabilisatoren und Antioxidantien

Stabilisatoren und Antioxidantien unter KN-Code 3812 39 umfassen Zubereitungen gegen thermischen, oxidativen und UV-Abbau von Polymeren mit phenolischen und aminischen Antioxidantien sowie HALS-Stabilisatoren. Die Einfuhr erfordert REACH-Registrierung, SDB und technische Spezifikationen. Lebensmittelkontakt-Anwendungen müssen Verordnung (EU) 10/2011 einhalten.

Häufig gestellte Fragen

Können Bleistabilisatoren für PVC eingeführt werden?
Bleistabilisatoren für PVC sind nach REACH beschränkt. Die EU stellt Bleiverbindungen bei der PVC-Stabilisierung systematisch ab. Importeure sollten den aktuellen Status der Bleibeschränkungen in Anhang XVII von REACH überprüfen.
Welche REACH-Dokumente sind für den Stabilisatorimport erforderlich?
Erforderlich sind Sicherheitsdatenblatt SDS gemäß Verordnung (EU) 2020/878, REACH-Registrierungsnummer oder OR-Bestätigung, Dokumentation über das Fehlen beschränkter Stoffe und Informationen über SVHC-Stoffe.
Unterliegen phenolische Antioxidantien Beschränkungen?
Einige phenolische Antioxidantien wie BHT sind Gegenstand regulatorischer Diskussionen, aber derzeit nicht in industriellen Polymeranwendungen verboten. Der Importeur sollte Aktualisierungen der SVHC-Liste und des Anhangs XVII von REACH beobachten.
Brauchen Antioxidantien KN 3812 39 für Lebensmittelverpackungen eine Zulassung?
Antioxidantien KN 3812 39 für Lebensmittelkontakt-Kunststoffe müssen Verordnung (EU) 10/2011 einhalten. Der Stoff muss auf der Unionsliste mit Migrationsgrenzwerten stehen. Eine Konformitätserklärung ist erforderlich.