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38

Zolltarifkapitel 38

Prepared rubber Beschleuniger; Verbindung Weichmacher for rubber or plastics, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics

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Prepared rubber Beschleuniger; Verbindung Weichmacher for rubber or plastics, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics, Verbindung Weichmacher for rubber or plastics
Zoll:0-6,5%
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Prepared rubber Beschleuniger; Verbindung Weichmacher for rubber or plastics, anderweit nicht genannt oder inbegriffen; anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics, anti-oxidising Zubereitungen and andere Verbindung stabilisers for rubber or plastics, andere
Zoll:0-6,5%

Was umfasst Position 3812 des Zolltarifs?

Position 3812 umfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger, zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe sowie Antioxidantien und Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe. Dies sind Schluesseladditive in der Kautschuk- und Kunststoffindustrie. Die Zollsätze betragen 6,5%. Die Einfuhr erfordert REACH-Erklärung. Viele Vulkanisationsbeschleuniger sind als Gefahrstoffe eingestuft. Weichmacher für Lebensmittelkontakt müssen Verordnung (EU) Nr. Position 3812 gehört zu Kapitel 38 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3812 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 3812 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3812

Die Zollsätze betragen 6,5%. Die Einfuhr erfordert REACH-Erklärung. Phthalat-Weichmacher (DEHP, DBP, BBP) unterliegen REACH-Beschraenkungen. Vulkanisationsbeschleuniger erfordern oft Sicherheitsdatenblaetter. Weichmacher für Lebensmittelkontakt-Kunststoffe müssen Verordnung (EU) Nr. 10/2011 erfüllen. Pruefen Sie, ob Stabilisatoren verbotene Cadmium- oder Bleiverbindungen enthalten. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3812 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3812 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3812 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 3812 — worauf ist zu achten

Position 3812 umfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger. Kapitel 38 ist ein Auffangkapitel für verschiedene chemische Erzeugnisse, die nicht in Kapitel 28-37 erfasst sind. Einreihung erfordert Ausschluss definierter Verbindungen (Kap. 28/29), Arzneimittel (30), Dünger (31), Farbstoffe (32), Kosmetik (33), Seifen (34). Diagnostische Reagenzien: 3822. Pflanzenschutzmittel: 3808.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger der Position 3812?
Die Zollsätze für zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger der Position 3812 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 3812 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger der Position 3812 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 3812 umfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger in Position 3812 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 3812 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 3812 umfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.