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Zoll-Lexikon/Zollpräferenz

Zollpräferenz

Zölle & SteuernArt. 56, 64 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Preferencja taryfowa | EN: Tariff Preference

Definition

Eine Zollpräferenz ist ein ermäßigter oder Null-Zollsatz, der bei der Einfuhr von Waren aus bestimmten Ländern gewährt wird, mit denen die EU besondere Handelsbeziehungen unterhält. Zollpräferenzen können aus Freihandelsabkommen (FTA) oder einseitigen EU-Präferenzen resultieren: Allgemeines Präferences System (APS) für Entwicklungsländer, APS+ und EBA (Everything But Arms) für die am wenigsten entwickelten Länder.

Um eine Zollpräferenz in Anspruch zu nehmen, muss der Importeur sicherstellen, dass die Waren die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllen, einen Ursprungsnachweis vorlegen (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung, REX) und den entsprechenden Präferenzzollsatz in der Zollanmeldung angeben.

Zollpräferenzen können die Einfuhrkosten erheblich senken. Die Zollbehörden kontrollieren die korrekte Anwendung aktiv.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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