REX (Registrierter Ausführer)
DokumenteDurchführungsverordnung (EU) 2015/2447
PL: REX (Registered Exporter) | EN: REX (Registered Exporter)
Definition
REX (Registered Exporter System — System registrierter Ausführer) ist ein EU-Ursprungszertifizierungssystem, bei dem registrierte Ausführer selbst Ursprungserklärungen auf Rechnungen oder anderen Handelsdokumenten ausstellen, ohne EUR.1-Bescheinigungen beantragen zu müssen.
Das REX-System wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 eingeführt und wird u.a. im Rahmen des APS und einiger neuer EU-FTAs angewendet. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über die Zollbehörden des Ausfuhrlandes.
Das REX-System ersetzt schrittweise die traditionellen EUR.1-Bescheinigungen und vereinfacht die Verfahren für Ausführer.
Das REX-System wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 eingeführt und wird u.a. im Rahmen des APS und einiger neuer EU-FTAs angewendet. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über die Zollbehörden des Ausfuhrlandes.
Das REX-System ersetzt schrittweise die traditionellen EUR.1-Bescheinigungen und vereinfacht die Verfahren für Ausführer.