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Zoll-Lexikon/REX (Registrierter Ausführer)

REX (Registrierter Ausführer)

DokumenteDurchführungsverordnung (EU) 2015/2447

PL: REX (Registered Exporter) | EN: REX (Registered Exporter)

Definition

REX (Registered Exporter System — System registrierter Ausführer) ist ein EU-Ursprungszertifizierungssystem, bei dem registrierte Ausführer selbst Ursprungserklärungen auf Rechnungen oder anderen Handelsdokumenten ausstellen, ohne EUR.1-Bescheinigungen beantragen zu müssen.

Das REX-System wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 eingeführt und wird u.a. im Rahmen des APS und einiger neuer EU-FTAs angewendet. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über die Zollbehörden des Ausfuhrlandes.

Das REX-System ersetzt schrittweise die traditionellen EUR.1-Bescheinigungen und vereinfacht die Verfahren für Ausführer.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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