PL: Reguły Pochodzenia | EN: Rules of Origin
Definition
Ursprungsregeln sind Kriterien, die bestimmen, in welchem Land Waren hergestellt oder einer ausreichenden Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, um den Ursprung dieses Landes zu erlangen. Ursprungsregeln sind entscheidend für: Zollpräferenzen, Handelsschutzmaßnahmen, Handelsstatistiken und Warenmarkierung.
Man unterscheidet: nichtpräferenzielle Ursprungsregeln (Art. 59-63 UZK) und präferenzielle Ursprungsregeln in den einzelnen Handelsabkommen. Ursprungsregeln können auf dem Wechsel der Tarifposition, dem Wertschöpfungsanteil oder bestimmten Verarbeitungsvorgängen basieren.
Man unterscheidet: nichtpräferenzielle Ursprungsregeln (Art. 59-63 UZK) und präferenzielle Ursprungsregeln in den einzelnen Handelsabkommen. Ursprungsregeln können auf dem Wechsel der Tarifposition, dem Wertschöpfungsanteil oder bestimmten Verarbeitungsvorgängen basieren.