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EUR.1

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PL: EUR.1 | EN: EUR.1

Definition

EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die den Präferenzursprung von Waren im Rahmen von Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Drittländern bestätigt. Die Vorlage einer EUR.1-Bescheinigung bei der Zollabfertigung berechtigt den Importeur zur Anwendung der ermäßigten oder Nullzollsätze des Handelsabkommens.

Die EUR.1-Bescheinigung wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes auf Antrag des Ausführers ausgestellt und bescheinigt, dass die Waren die in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. EUR.1 muss beim Einfuhrzollamt innerhalb von 4-10 Monaten nach Ausstellung vorgelegt werden.

Für Sendungen mit einem Wert bis 6.000 EUR kann die EUR.1 durch eine Erklärung auf der Rechnung ersetzt werden. Im Rahmen des REX-Systems werden EUR.1-Bescheinigungen schrittweise durch Ursprungserklärungen registrierter Ausführer ersetzt.

Rechtsgrundlage

Protokoly o regułach pochodzenia w umowach FTA UE

Verwandte Begriffe

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