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Zoll-Lexikon/Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnis

DokumenteArt. 59-63 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Świadectwo Pochodzenia | EN: Certificate of Origin

Definition

Ein Ursprungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das das Land bescheinigt, in dem die Ware hergestellt oder einer wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde. Es wird von autorisierten Stellen ausgestellt (in Deutschland — von den Industrie- und Handelskammern).

Es gibt zwei Arten von Ursprungszeugnissen: nichtpräferenzielle — bescheinigen das Ursprungsland ohne Anspruch auf Präferenzzollsätze (verwendet für statistische Zwecke, öffentliche Aufträge, Anwendung von Antidumpingmaßnahmen), und präferenzielle — berechtigen zu ermäßigten oder Nullzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder einseitigen EU-Präferenzen (z.B. EUR.1, EUR-MED, Form A für das APS-System).

Die korrekte Bestimmung des Ursprungs erfordert Kenntnis der in den einzelnen Handelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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