85076000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig, Lithium-Ionen-Akkumulatoren
Definition und Umfang des KN-Codes 850760 — Li-Ionen-Akkus
Der KN-Code 850760 umfasst Lithium-Ionen-Akkumulatoren (Li-Ion), also Sekundaerzellen, die Lithium-Ionen als Ladungstraeger zwischen den Elektroden verwenden. Die Li-Ion-Technologie dominiert den globalen Energiespeichermarkt dank hoher Energiedichte (150-270 Wh/kg), geringer Selbstentladung und fehlendem Memory-Effekt. Der KN-Code 850760 erfasst zylindrische Zellen (Formate 18650, 21700, 4680), prismatische Zellen und Pouch-Zellen sowie montierte Module und Batteriepakete. Er umfasst Zellen mit verschiedenen Kathodenchemien: NMC (Nickel-Mangan-Kobalt), LFP (Lithium-Eisenphosphat), NCA (Nickel-Kobalt-Aluminium), LCO (Lithiumkobaltoxid) und LTO (Lithiumtitanat). Hauptanwendungen sind Elektro- und Hybridfahrzeuge, Verbraucherelektronik (Smartphones, Laptops, Tablets), stationaere Energiespeichersysteme (ESS), Elektrowerkzeuge und medizinische Geräte. EV-Batteriepakete stellen das größte Importsegment nach Wert in die EU dar. Die Einreihung basiert auf den AV 1 und 6. Batteriepakete mit BMS werden unter 850760 eingereiht, sofern die Hauptfunktion die Energiespeicherung ist. Lithium-Polymer-Akkus (Li-Po) werden ebenfalls unter diese Position eingereiht.
EU-Vorschriften für Lithium-Ionen-Akkus im Jahr 2026
Lithium-Ionen-Akkus unter KN-Code 850760 unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), die die strengsten Anforderungen für EV- und Industriebatterien vorschreibt. Seit 2025 ist eine CO2-Fussabdruck-Erklärung für EV- und Industriebatterien über 2 kWh obligatorisch, seit 2026 gelten CO2-Effizienzklassen. Ein Batteriepass ist ab 2027 erforderlich. Die Verordnung schreibt Mindestanteile recycelter Materialien (Kobalt, Nickel, Lithium, Blei) ab 2031 sowie Due-Diligence-Pflichten für kritische Rohstofflieferketten vor. Li-Ion-Akkus unterliegen auch der RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU), der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für Pakete über 75 V DC und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Der Transport ist als Gefahrgut der Klasse 9 geregelt (UN3481 mit Gerät verpackt, UN3480 eigenstaendig). Der Import erfordert eine korrekte Zollanmeldung, Handelsrechnung mit technischen Angaben, Frachtdokumente und Konformitaetszertifikate. Importeure müssen im nationalen Batterieherstellerregister registriert sein.
Zoelle und Handel mit Li-Ion-Akkus
Die MFN-Zollsätze für KN-Code 850760 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Li-Ion-Akkus unterliegen nicht dem CBAM. Praeferenzzollsaetze sind im Rahmen der EU-FTAs mit wichtigen Handelspartnern verfügbar, darunter Suedkorea (Hauptexporteure Samsung SDI, LG Energy Solution), Japan (Panasonic) und das Vereinigte Koenigreich (TCA). Die Ursprungsregeln für Li-Ion-Akkus können restriktiv sein und ein bestimmtes Verarbeitungsniveau im Ursprungsland verlangen. Importeure sollten in TARIC aktuelle Handelsmassnahmen prüfen — die Europäische Kommission ueberwacht Importe guenstiger Li-Ion-Zellen aus China auf mögliche Dumpingpraktiken. Die EU setzt die European Battery Alliance-Strategie zum Aufbau einer europäischen Batterie-Wertschoepfungskette um. Die Ursprungsregeln im Rahmen des TCA mit dem Vereinigten Koenigreich sehen ab 2027 verschaerfte Anforderungen an den lokalen Wertschoepfungsanteil für EV-Batterien vor. Bei der Einfuhr faellt die nationale Mehrwertsteuer an. Die 10-stelligen TARIC-Codes können zusaetzliche Unterscheidungen nach Kapazität und Verwendungszweck enthalten.
Batterieverordnung 2023/1542 und Akkumulatoren 8507 60
Akkumulatoren unter 8507 60 unterliegen der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Ab 2025 ist eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung für EV- und Industriebatterien erforderlich. Ab 2027 gelten Mindestrecyclinganteile. Li-Ionen-Akkus erfordern ADR/IMDG-Transport (UN 3481). MFN-Zollsatz: 2,7%. Produzentenregistrierung und REACH-Konformität sind Pflicht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Anforderungen der Batterieverordnung gelten für EV-Li-Ion-Akkus?
Die Verordnung (EU) 2023/1542 stellt die strengsten Anforderungen an EV-Batterien unter KN 850760. Seit 2025 ist eine CO2-Fussabdruck-Erklärung mit Lebenszyklusberechnung obligatorisch. Seit 2026 sind CO2-Effizienzklassen erforderlich, ab 2028 gelten maximale Emissionsgrenzwerte. Ein Batteriepass mit Daten zu Kapazität, Lebensdauer, chemischer Zusammensetzung und Recyclingbedingungen ist ab 2027 obligatorisch. Hersteller müssen ab 2031 Mindestanteile recycelter Materialien sicherstellen: 16% Kobalt, 6% Lithium, 6% Nickel.
Welche UN-Nummern gelten für den Transport von Li-Ion-Akkus?
Lithium-Ionen-Akkus unter KN-Code 850760 sind als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft und werden unter folgenden UN-Nummern transportiert: UN3480 (eigenstaendige Lithium-Ionen-Batterien), UN3481 (mit Gerät verpackte oder in Gerät enthaltene Lithium-Ionen-Batterien). Für Zellen mit begrenztem Lithiumgehalt (bis 20 Wh pro Zelle oder 100 Wh pro Paket) können Vereinfachungen nach ADR-Sondervorschrift 188 gelten. Der Lufttransport von Li-Ion-Akkus unterliegt IATA-DGR-Beschraenkungen, einschließlich des Verbots des Frachttransports beschaedigter oder defekter Batterien.
Werden LFP- und NMC-Zellen unter demselben KN-Code eingereiht?
Ja. Alle Lithium-Ionen-Akkumulatoren werden unabhängig von der spezifischen Kathodenchemie unter KN-Code 850760 eingereiht. Dies gilt für NMC (Nickel-Mangan-Kobalt), LFP (Lithium-Eisenphosphat), NCA (Nickel-Kobalt-Aluminium), LCO (Lithiumkobaltoxid), LTO (Lithiumtitanat) und LMO (Lithiummanganoxid). Das Einreihungskriterium ist die Verwendung von Lithium-Ionen als Ladungstraeger, nicht die spezifische Kathodenzusammensetzung. Unterscheidungen der Kathodenchemie können auf der 10-stelligen TARIC-Code-Ebene relevant sein.
Benötigen Akkumulatoren unter 8507 60 einen Batteriepass?
Industrie- und EV-Akkumulatoren unter 8507 60 benötigen ab 2027 einen Batteriepass gemäß (EU) 2023/1542 mit Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck und Recyclingfähigkeit.
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