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85

Zolltarifkapitel 85

Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig

850750
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig, Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren
Zoll:0-2,7%
850760
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig, Lithium-Ionen-Akkumulatoren
Zoll:0-2,7%
850780
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch quadratisch oder rechteckig, andere Akkumulatoren
Zoll:0-2,7%

Was umfasst Position 8507 des Zolltarifs?

Position 8507 umfasst elektrische Akkumulatoren, einschließlich Blei-Säure-, Nickel-Cadmium-, Nickel-Metallhydrid-, Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Batterien. Sie gilt für Fahrzeugbatterien, Batterien für elektronische Geräte und Energiespeichersysteme. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 2,7% je nach Batterietyp. Produkte unterliegen der EU-Batterieverordnung, die eine CO2-Fußabdruckerklärung, Mindestrecyclinganteil und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erfordert. CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Polen ist einer der größten Lithium-Ionen-Batteriehersteller in Europa dank LG Energy Solution und Samsung SDI Werken. Position 8507 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8507 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8507

Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 2,7% je nach Batterietyp. Produkte unterliegen der EU-Batterieverordnung, die eine CO2-Fußabdruckerklärung, Mindestrecyclinganteil und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erfordert. CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Zollsätze von 0% bis 2,7% — Lithium-Ionen-Batterien für E-Fahrzeuge unterliegen niedrigeren Sätzen. Neue EU-Batterieverordnung erfordert CO2-Fußabdruckerklärung und Batteriepass ab 2027. Pflichtregistrierung im Batteriesammelsystem — Importeur trägt Herstellerverantwortung. Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt ADR/IATA-Gefahrgutvorschriften. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8507 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8507 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8507 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8507 — worauf ist zu achten

Position 8507 umfasst Akkumulatoren (wiederaufladbare Batterien): Blei-Säure, Nickel-Cadmium, Lithium-Ionen. Entscheidend: Wiederaufladbarkeit. Umfasst Autobatterien, Laptop-Akkus und Powerbanks. Die Chemie bestimmt die Unterposition. Häufiger Fehler: Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) sind 8506; Brennstoffzellen können 8501 sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für elektrische Akkumulatoren der Position 8507?
Die Zollsätze für elektrische Akkumulatoren der Position 8507 liegen zwischen 0% und 3,7% je nach Batterietyp. Die Position umfasst Blei-Säure-, Nickel-Cadmium-, Nickel-Metallhydrid-, Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Batterien. Lithium-Ionen-Batterien, die für Elektrofahrzeuge und Energiespeicher besonders wichtig sind, haben differenzierte Sätze nach KN-Unterposition. Batterien für Elektrofahrzeuge können von reduzierten Sätzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen profitieren. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Vorschriften gelten für den Import von Akkumulatoren in die EU?
Der Import von Akkumulatoren der Position 8507 unterliegt der EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien, die Anforderungen an die CO2-Fußabdruckerklärung, den Mindestrecyclinganteil und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einführt. Lithium-Ionen-Batterien unterliegen den ADR/IATA-Gefahrguttransportvorschriften (Klasse 9). CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und EPR-Registrierung sind erforderlich. Batterien für Elektrofahrzeuge benötigen ab 2027 einen Batteriepass. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von elektrischen Akkumulatoren zu beachten?
Beim Import von Akkumulatoren der Position 8507 sind die sich dynamisch ändernden EU-Batterievorschriften zu berücksichtigen. Die Batterieverordnung führt schrittweise neue Anforderungen ein — CO2-Fußabdruck, Mindestrecycling, Batteriepass. Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien erfordert spezielle Verpackungen und UN38.3-Prüfzertifikate. Der Markt für EV-Batterien wächst dynamisch, und die EU strebt an, die Importabhängigkeit von Asien zu reduzieren. Regulatorische Änderungen sollten verfolgt werden. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.