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63071000
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung

Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung, Scheuertücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Putztücher

Einreihung

Der KN-Code 630710 umfasst Reinigungstücher aus Spinnstoffen einschließlich Mikrofasertücher.

Regulatorische Anforderungen

Unterliegt Textilverordnung, REACH und GPSR. Antibakterielle Tücher können der Biozidprodukteverordnung unterliegen.

Handel

Hauptexporteure sind China, Indien und die Türkei.

Putzlappen und Staubtücher — Einreihung KN 6307 10

Scheuertücher, Spültücher und Staubtücher unter KN 6307 10 haben einen Regelzollsatz von 6,5%. Umfasst Mikrofasertücher, Textilmopps und Reinigungstücher.

Häufig gestellte Fragen

Erfordern Mikrofasertücher besondere Kennzeichnung?
Faserzusammensetzungskennzeichnung nach Textilverordnung erforderlich.
Unterliegen antibakterielle Tücher der Biozidverordnung?
Ja. Tücher mit bioziden Wirkstoffen müssen Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllen.
Wie werden industrielle Textilputztücher eingereiht?
Unter 630710 als Reinigungstücher. Papierputztücher unter Kapitel 48.
Wie hoch ist der Zollsatz für Mikrofasertücher KN 6307 10?
Putzlappen und Staubtücher KN 6307 10 haben einen Regelzollsatz von 6,5%. EUSt: 19%.