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63059000
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENSäcke und Beutel, zu Verpackungszwecken

Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus anderen Spinnstoffen

Einreihung anderer Verpackungssäcke

Der KN-Code 6305 90 umfasst Verpackungssäcke aus Fasern außer Jute, Baumwolle und Synthetik: Leinen, Sisal, Hanf.

Regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und REACH.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.

Andere Verpackungssäcke — KN 6305 90

KN 6305 90 umfasst Verpackungssäcke aus Spinnstoffen, die nicht in KN 6305 10–39 erfasst sind, wie Leinen und Hanf. Regelzollsatz: 5,3%.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst KN 6305 90?
KN 6305 90 erfasst Säcke aus Leinen, Sisal, Hanf und anderen Nicht-Jute-, Nicht-Baumwoll-, Nicht-Synthetikfasern.
Werden Sisalsäcke hier eingereiht?
Ja. Sisal-Verpackungssäcke werden unter KN 6305 90 eingereiht.
Welche Vorschriften gelten?
Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Kennzeichnung und REACH.
Was fällt unter KN 6305 90?
Unter KN 6305 90 fallen Säcke aus anderen Materialien als Jute, Baumwolle und Synthetik. Zollsatz: 5,3% plus 19% EUSt.