Zum Hauptinhalt springen
63052000
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENSäcke und Beutel, zu Verpackungszwecken

Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus Baumwolle

Einreihung von Baumwollsäcken

Der KN-Code 6305 20 umfasst Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle.

Regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und REACH.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.

Baumwollsäcke — Einreihung KN 6305 20

Verpackungssäcke aus Baumwolle unter KN 6305 20 haben einen Regelzollsatz von 5,3%. Verwendet für Schüttgüter und Agrarprodukte.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst KN 6305 20?
KN 6305 20 erfasst Baumwollsäcke und -beutel zu Verpackungszwecken.
Werden wiederverwendbare Baumwollsäcke hier eingereiht?
Ja, wenn ihr Hauptzweck die Verpackung und der Transport von Waren ist.
Welche Anforderungen gelten für Baumwollsäcke für Lebensmittel?
Säcke für Lebensmittelkontakt können der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen.
Wie hoch ist der Zollsatz für Baumwollsäcke KN 6305 20?
Baumwollsäcke KN 6305 20 haben einen Regelzollsatz von 5,3%. EUSt: 19%.