63052000
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN›Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken
Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus Baumwolle
Einreihung von Baumwollsäcken
Der KN-Code 6305 20 umfasst Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle.
Regulatorische Anforderungen
Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und REACH.
Handel und Zollverfahren
MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.
Baumwollsäcke — Einreihung KN 6305 20
Verpackungssäcke aus Baumwolle unter KN 6305 20 haben einen Regelzollsatz von 5,3%. Verwendet für Schüttgüter und Agrarprodukte.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst KN 6305 20?
KN 6305 20 erfasst Baumwollsäcke und -beutel zu Verpackungszwecken.
Werden wiederverwendbare Baumwollsäcke hier eingereiht?
Ja, wenn ihr Hauptzweck die Verpackung und der Transport von Waren ist.
Welche Anforderungen gelten für Baumwollsäcke für Lebensmittel?
Säcke für Lebensmittelkontakt können der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen.
Wie hoch ist der Zollsatz für Baumwollsäcke KN 6305 20?
Baumwollsäcke KN 6305 20 haben einen Regelzollsatz von 5,3%. EUSt: 19%.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus Baumwolle“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus Baumwolle“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe