Zum Hauptinhalt springen
63051000
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENSäcke und Beutel, zu Verpackungszwecken

Säcke und Beutel, zu Verpackungszwecken, aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

Einreihung von Jutesäcken

Der KN-Code 6305 10 umfasst Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Jute. Jutesäcke werden traditionell für Kaffee, Kakao, Reis und Zucker verwendet.

Regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Säcke für Lebensmittelkontakt können der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Bangladesch profitiert vom GSP-EBA. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.

Jutesäcke für Verpackung — Einreihung KN 6305 10

Verpackungssäcke aus Jute unter KN 6305 10 haben einen Regelzollsatz von 4%. Jutesäcke dienen dem Transport von Kaffee, Kakao und Agrarprodukten. Hauptlieferländer sind Bangladesch und Indien mit möglichen EBA-Nullzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst KN 6305 10?
KN 6305 10 erfasst Verpackungssäcke aus Jute für Kaffee, Kakao, Reis und Zucker.
Unterliegen Jutesäcke für Lebensmittel zusätzlichen Vorschriften?
Ja. Säcke für direkten Lebensmittelkontakt können der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 unterliegen.
Welche Zollpräferenzen gelten für Jutesäcke aus Bangladesch?
Bangladesch profitiert vom GSP-EBA mit zollfreiem Zugang, sofern der Ursprung dokumentiert ist.
Wie hoch ist der Zollsatz für Jutesäcke KN 6305 10?
Jutesäcke KN 6305 10 haben einen Regelzollsatz von 4%. EBA-Nullzölle können bei Import aus Bangladesch gelten. EUSt: 19%.