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63029900
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENBettwäsche, Tischwäsche, Toilettenwäsche und Küchenwäsche

Bettwäsche, Tischwäsche, Toilettenwäsche und Küchenwäsche, andere, aus anderen Spinnstoffen

Einreihungsumfang anderer Toilettenwäsche

Der KN-Code 6302 99 umfasst Toiletten- und Küchenwäsche aus Fasern außer Baumwolle und synthetischen Chemiefasern. Dazu gehören Handtücher und Tücher aus Leinen, Hanf, Bambusviskose und Naturfasermischungen.

Vorschriften und Kennzeichnung

Die Einfuhr unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Als Bambus vermarktete Handtücher bestehen meist aus Bambusviskose und müssen als Viskose gekennzeichnet werden. REACH und GPSR gelten.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze für KN 6302 99 sind in TARIC zu prüfen. Leinenhandtücher kommen aus China, dem Baltikum und Frankreich. Einfuhrumsatzsteuer fällt an.

Andere Toilettenwäsche — Einreihung KN 6302 99

KN 6302 99 umfasst Toiletten- und Badewäsche aus Spinnstoffen, die nicht in KN 6302 91 (Baumwolle) oder 6302 93 (Synthetik) erfasst sind, wie Leinen, Bambus und Hanf. Der Regelzollsatz beträgt 12%. Leinen-Handtücher sind ein Premiumsegment.

Häufig gestellte Fragen

Werden Bambushandtücher unter KN 6302 99 eingereiht?
Als Bambus vermarktete Handtücher bestehen meist aus Bambusviskose, einer künstlichen Chemiefaser. Bei überwiegendem Viskoseanteil wird unter 6302 99 eingereiht, da Viskose weder Baumwolle noch Synthetik ist.
Wie sind Bambusviskose-Handtücher korrekt zu kennzeichnen?
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 müssen sie als Viskose gekennzeichnet werden, nicht als Bambus. Bambus ist keine anerkannte Faserbezeichnung.
Welche Fasern qualifizieren Toilettenwäsche für KN 6302 99?
KN 6302 99 erfasst Toilettenwäsche aus Leinen, Hanf, Viskose, Modal, Seide. Die überwiegende Faser muss weder Baumwolle noch Synthetik sein.
Was fällt unter KN 6302 99?
Unter KN 6302 99 fällt Toilettenwäsche aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle und Synthetik, z.B. Leinen. Zollsatz: 12% plus 19% EUSt.