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ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPENBettwäsche, Tischwäsche, Toilettenwäsche und Küchenwäsche

Bettwäsche, Tischwäsche, Toilettenwäsche und Küchenwäsche, andere Bettwäsche, bedruckt, aus anderen Spinnstoffen

Einreihungsumfang und Produktmerkmale

Der KN-Code 6302 29 umfasst bedruckte Bettwäsche aus Fasern, die weder Baumwolle noch synthetische Chemiefasern sind, weder gewirkt noch gestrickt. Diese Unterposition erfasst gewebte Bettwäsche aus Leinen, Seide, Hanf, Jute und Fasermischungen, bei denen weder Baumwolle noch synthetische Fasern gewichtsmäßig überwiegen. Bedruckte Leinenbettwäsche ist ein typisches Erzeugnis dieser Unterposition, geschätzt für natürliche Thermoregulation und Langlebigkeit. Die Einreihung erfordert, dass das Material gewebt und bedruckt ist. Die Anmerkungen zu Kapitel 63 definieren den Umfang konfektionierter Textilwaren. Einführer sollten die Faserzusammensetzung korrekt bestimmen, da ein Überwiegen von Baumwolle den Code 6302 21 und ein Überwiegen synthetischer Fasern den Code 6302 22 ergibt.

Regulatorische Anforderungen und Kennzeichnung

Die Einfuhr bedruckter Bettwäsche aus Nicht-Baumwoll- und Nicht-Synthetikfasern unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Textilkennzeichnung. Das Etikett muss korrekte Faserbezeichnungen verwenden: Leinen, Seide, Hanf, Ramie. REACH beschränkt Chemikalien in Druck und Ausrüstung, einschließlich Azofarbstoffe, Formaldehyd und Schwermetalle. Als Hautkontaktprodukt unterliegt Bettwäsche besonderer Prüfung auf dermatologische Sicherheit. Die Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) verlangt die allgemeine Produktsicherheit für Verbraucherware. Bei Leinenbettwäsche ist die korrekte Unterscheidung zwischen Leinen und anderen Bastfasern wichtig, da jede eine eigene regulierte Bezeichnung hat.

Handel und Zollverfahren

MFN-Zollsätze für Bettwäsche unter KN 6302 29 sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen der EU-FTAs und des GSP verfügbar sein. Leinenbettwäsche wird hauptsächlich aus China, Litauen, Belarus und Frankreich eingeführt. Einfuhren aus Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen. Zollunterlagen umfassen die Handelsrechnung mit detaillierter Warenbeschreibung und Faserzusammensetzung, Beförderungsdokument und Ursprungsnachweis. Ursprungsregeln für Textilerzeugnisse in EU-FTAs verlangen in der Regel mindestens zwei Verarbeitungsstufen im Ursprungsland. Einfuhrumsatzsteuer fällt an. Einführer sollten Laborprüfberichte zur REACH- und Textilkennzeichnungskonformität bereithalten.

Andere bedruckte Bettwäsche — Einreihung KN 6302 29

KN 6302 29 umfasst bedruckte Bettwäsche aus Spinnstoffen, die nicht in KN 6302 21 (Baumwolle) oder KN 6302 22 (Synthetik) erfasst sind, wie Leinen, Seide und Viskose. Der Regelzollsatz beträgt 12%. Leinen-Bettwäsche ist ein Premiumsegment, hauptsächlich aus dem Baltikum und Belgien.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fasern qualifizieren Bettwäsche für KN 6302 29?
KN 6302 29 erfasst bedruckte gewebte Bettwäsche aus Fasern, die weder Baumwolle noch synthetische Fasern sind. Typische Fasern sind Leinen, Seide, Hanf, Ramie und Jute. Bei Mischungen bestimmt die gewichtsmäßig überwiegende Faser die Einreihung. Bei Überwiegen von Baumwolle gilt KN 6302 21, bei synthetischen Fasern KN 6302 22.
Wird bedruckte Leinenbettwäsche unter KN 6302 29 eingereiht?
Ja. Gewebte und bedruckte Bettwäsche aus Leinen (Flachs) wird unter KN 6302 29 eingereiht, da Leinen weder Baumwolle noch eine synthetische Faser ist. Leinen muss gewichtsmäßig überwiegen. Das Etikett muss gemäß Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 die Bezeichnung Leinen angeben.
Welche REACH-Anforderungen gelten für bedruckte Bettwäsche?
Bedruckte Bettwäsche unterliegt REACH-Beschränkungen für Azofarbstoffe (Eintrag 43, Anhang XVII), Formaldehyd (Eintrag 72) und Schwermetalle. Als Hautkontaktprodukt unterliegt Bettwäsche besonders strengen Grenzwerten. Einführer sollten von Lieferanten Laborzertifikate über die chemische Sicherheit der verwendeten Farbstoffe und Ausrüstungschemikalien anfordern.
Was fällt unter KN 6302 29?
Unter KN 6302 29 fällt bedruckte Bettwäsche aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle und Synthetik, z.B. Leinen, Seide, Viskose. Zollsatz: 12% plus 19% EUSt.