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WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN›Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m²
Untercodes (2)
56031310Zoll: 0-4,3%
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m², bestrichen oder überzogen
56031390Zoll: 0-4,3%
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m², andere
Merkmale und zolltariflicher Einreihungsbereich
Der KN-Code 560313 umfasst Vliesstoffe aus synthetischen oder künstlichen Chemiefasern mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², aber höchstens 150 g/m². Es handelt sich um mittel- bis schwere Materialien, die im Bauwesen als Dachmembranen und Dampfsperren, in der Geotechnik als Trenn- und Filtrationsschichten, in der Automobilindustrie als Schalldämmmaterialien und in der Möbelindustrie als Bezugsmaterialien eingesetzt werden. Vernadelter und thermisch gebundener Vliesstoff in diesem Gewichtsbereich bietet gute mechanische Eigenschaften und Haltbarkeit. Die zolltarifliche Einreihung erfordert eine Gewichtsbestätigung durch Labortests, da eine Überschreitung der 150-g/m²-Schwelle zur Umklassifizierung in Code 560314 führt.
EU-Vorschriften und Zertifizierungsanforderungen
Vliesstoffe unter KN-Code 560313 unterliegen der Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Faserzusammensetzungskennzeichnung. Bauvliesstoffe wie Dachmembranen unterliegen der CPR (EU) Nr. 305/2011 mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung. Geotextilien müssen die Normen EN ISO 10318 und EN 13249-13257 erfüllen. Als Wärmedämmung verwendete Vliesstoffe unterliegen EN 13162 oder der jeweiligen Produktnorm. REACH beschränkt chemische Stoffe, und bei Vliesstoffen mit feuerhemmenden Beschichtungen ist die Konformität der Flammschutzmittel mit der Beschränkungsliste zu überprüfen.
Einfuhr, Handel und Logistik
Bei der Einfuhr von Vliesstoffen unter KN-Code 560313 sollte die Zollanmeldung Angaben zu Gewicht, Faserzusammensetzung, Herstellungsverfahren und Verwendungszweck enthalten. Für Bauvliesstoffe ist CE-Dokumentation oder Information über den geplanten Zertifizierungsprozess beizufügen. Der Transport großformatiger Vliesstoffrollen erfordert Schutz vor Feuchtigkeit und mechanischer Beschädigung. Geotextilien und Baumembranen sollten in UV-Schutzverpackungen transportiert werden. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTA-Abkommen verfügbar sein, sofern die Ursprungsregeln ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Mittelschwere Synthetik-Vliesstoffe KN 5603 13 im Bauwesen
KN-Code 5603 13 umfasst Vliesstoffe aus synthetischen Fasern mit einem Gewicht von 70-150 g/m². Dies sind mittelschwere Vliesstoffe, die im Bauwesen als Dachmembranen, Dampfsperren und Trenngeotextilien verwendet werden. Sie finden auch in der Möbel- und Automobilindustrie Anwendung. Für Bauvliesstoffe können CE-Konformitätszertifikate nach europäischen Normen erforderlich sein.
Häufig gestellte Fragen
Benötigt eine synthetische Vliesstoff-Dachmembran eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Dachmembranen, die als Bauprodukte auf den EU-Markt gebracht werden, unterliegen der CPR (EU) Nr. 305/2011 und müssen eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der einschlägigen harmonisierten Norm tragen, z.B. EN 13859-1 für Unterdachbahnen. Der Hersteller oder Importeur muss eine Leistungserklärung erstellen.
Wie unterscheidet man 560313 von 560314 bei Gewichten nahe 150 g/m²?
Die Grenze liegt bei genau 150 g/m². Vliesstoffe bis einschließlich 150 g/m² werden unter Code 560313 eingereiht, darüber unter Code 560314. Bei Grenzgewichten ist ein präziser Labortest gemäß EN ISO 9073-1 erforderlich, der als verbindlicher Nachweis für die Zolleinreihung dient.
Erfordern Geotextil-Vliesstoffe zusätzliche Zolldokumentation?
Geotextilien als Bauprodukte erfordern CE-Kennzeichnung gemäß CPR und eine Leistungserklärung. Bei der Einfuhr in die EU sind der Zolldokumentation Informationen über die Normen beizufügen, nach denen das Produkt geprüft wurde. Ohne CE-Dokumentation können Geotextilien nicht als Bauprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Benötigen Bauvliesstoffe KN 5603 13 eine CE-Kennzeichnung?
Ja, geotextile Vliesstoffe KN 5603 13, die als Bauprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) CE-gekennzeichnet sein.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m²“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m²“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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