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ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE›Acyclic Alkohole und ihre halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate
II. ALCOHOLS AND THEIR HALOGENATED, SULPHONATED, NITRATED OR NITROSATED DERIVATIVES - Acyclic Alkohole und ihre halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate, andere polyhydric Alkohole, D-glucitol (sorbitol)
Untercodes (4)
Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 2905 44 — Sorbitol (D-Glucitol)
Unterposition 2905 44 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Sorbitol, auch bekannt als D-Glucitol (CAS 50-70-4). Es handelt sich um einen sechswertigen Zuckeralkohol (Polyol, Hexitol), der natürlicherweise in vielen Früchten vorkommt und industriell durch katalytische Hydrierung von D-Glucose hergestellt wird. Sorbitol fällt unter Kapitel 29 der KN, sofern es sich um eine chemisch reine, einzeln definierte Substanz handelt. Anmerkung 2 zu Kapitel 29 schließt Zucker und Zuckerwaren ausdrücklich aus diesem Kapitel aus — Sorbitol wird in Unterposition 2905 44 eingereiht, weil es ein Alkohol und kein Zucker im eigentlichen Sinne ist. Wässrige Sorbitollösungen, die Mannit in einem Anteil von nicht mehr als 2 Gewichtsprozent enthalten, werden ebenfalls in dieser Unterposition eingereiht, ausgenommen solche, die als pharmazeutischer Rohstoff bestimmt sind. Sorbitol wird in vielfältigen Bereichen eingesetzt: als Suessstoff in Lebensmitteln (E420), als Feuchthaltemittel in Kosmetika und Körperpflegeprodukten, als pharmazeutischer Hilfsstoff in Sirupen und Tabletten, als Ausgangsstoff für die Vitamin-C-Synthese (Ascorbinsäure) sowie als Vorprodukt für Sorbitanester und Isosorbid. Die Einreihung erfolgt nach den AV der KN — AV 1 und AV 6 sind von besonderer Bedeutung. Bei Zweifeln wird eine vZTA dringend empfohlen.
REACH, CLP, SDB und Sektorvorschriften für Sorbitol — Einfuhranforderungen
Sorbitol, das als chemische Substanz (Molmasse 182,17 g/mol) in die Europäische Union eingeführt wird, unterliegt der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sorbitol ist ein bei der ECHA registrierter Stoff; ein Einführer aus einem Drittland, der Sorbitol in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt, muss über eine gültige REACH-Registrierung verfügen oder einen in der EU ansässigen Alleinvertreter (OR) benennen. Sorbitol, das als Lebensmittelzusatzstoff (E420) verwendet wird, unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe und den zugehörigen Durchführungsverordnungen — die erforderliche Lebensmittelqualität muss nachgewiesen werden. Sorbitol, das als pharmazeutischer Hilfsstoff eingesetzt wird, unterliegt der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 und den Anforderungen des Europäischen Arzneibuches (PhEur). In Kosmetika verwendetes Sorbitol unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist Sorbitol unter normalen Verwendungsbedingungen nicht als gefährlicher Stoff eingestuft und erfordert keine spezifische Gefahrenkennzeichnung — als chemischer Stoff ist jedoch ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 erforderlich, wenn er an gewerbliche Verwender geliefert wird. Der Einführer ist verpflichtet, das SDB in der Amtssprache des Bestimmungslandes zur Verfügung zu stellen.
Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 2905 44
MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 2905 44 (Sorbitol) sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Sorbitol ist ein Massenprodukt, das weltweit hergestellt wird, mit bedeutenden Liefermengen aus China, Europa und den USA. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob für Sorbitol aus einem bestimmten Ursprungsland — insbesondere aus China — Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten, da solche Maßnahmen die Gesamteinfuhrkosten erheblich erhöhen können. Präferenzzollsätze sind im Rahmen der EU-Freihandelsabkommen (CETA, EU-Japan-WPA, EU-Südkorea-FHA, EU-UK-TCA) und des APS für Entwicklungsländer verfügbar. Voraussetzung sind die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage von EUR.1-Bescheinigungen, Ursprungserklärungen auf der Rechnung oder REX-Erklärungen. Lebensmitteltaugliches Sorbitol kann bei der Einfuhr zusätzlichen gesundheitspolizeilichen Kontrollen unterliegen. Unterposition 2905 44 gehört zu Abschnitt VI (Erzeugnisse der chemischen Industrie), Kapitel 29 der KN. Rechtsgrundlage der Einfuhr ist der Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Alle Handelsmaßnahmen und Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen
Organische Stoffe unter KN-Code 2905 44 (Sorbitol) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).
Häufig gestellte Fragen
Ist bei der Einfuhr von Sorbitol als Lebensmittelzusatzstoff (E420) eine spezifische Dokumentation erforderlich?
Ja. Zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff eingeführtes Sorbitol muss die Reinheitskriterien der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 (Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoff E420) erfüllen. Der Einführer sollte ein Analysezertifikat (CoA) vorlegen, das die Konformität mit den lebensmittelrechtlichen Spezifikationen bestätigt, sowie Handelsrechnung und Beförderungsdokument. Eine REACH-Registrierung oder die Bestätigung der Registrierung vom Hersteller ist erforderlich. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 sollte der Sendung beiliegen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Warum wird Sorbitol in Unterposition 2905 44 und Mannit in 2905 49 der KN eingereiht?
Sorbitol (D-Glucitol) ist in der Kombinierten Nomenklatur als eigenständiger Stoff ausdrücklich in Unterposition 2905 44 aufgeführt. Mannit (D-Mannitol), ein Stereoisomer des Sorbitols, wird dagegen unter der Auffangposition 2905 49 (andere mehrwertige Alkohole) eingereiht. Die Unterscheidung ergibt sich aus der Nomenklaturstruktur der KN selbst, die Sorbitol explizit in 2905 44 nennt und Mannit der Restgruppe 2905 49 zuordnet. Beide Stoffe erfüllen die Anforderung aus Anmerkung 1 zu Kapitel 29 (chemisch einheitlich definierte organische Verbindung). Aktuelle Zollsätze für beide Stoffe sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Welche REACH-Pflichten gelten für Einführer von Sorbitol (2905 44) aus Drittländern?
Ein Einführer von Sorbitol aus einem Drittland, der diesen Stoff in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt, ist zur Registrierung bei der ECHA gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verpflichtet oder muss einen in der EU ansässigen Alleinvertreter (OR) benennen. Sorbitol ist ein etablierter Stoff mit vorhandenem ECHA-Registrierungsdossier. Der Einführer muss über ein aktuelles SDB gemäß Verordnung (EU) 2020/878 verfügen. Die Verpackungskennzeichnung muss der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen, wobei Sorbitol in typischen Anwendungen nicht als gefährlicher Stoff eingestuft ist. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Wie klassifiziert man Sorbitol im Zolltarif 2905 44?
Die Klassifizierung von Sorbitol unter KN-Code 2905 44 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.
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