29052900
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE›Acyclic Alkohole und ihre halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate
II. ALCOHOLS AND THEIR HALOGENATED, SULPHONATED, NITRATED OR NITROSATED DERIVATIVES - Acyclic Alkohole und ihre halogeniert, sulfoniert, nitriert or nitrosiert Derivate, ungesättigt monohydric Alkohole, andere
Einreihungsbereich und Warencharakteristik
KN-Code 290529 erfasst acyclische ungesättigte Alkohole, die nicht unter Unterposition 290522 (Terpenalkohole) fallen, insbesondere Allylalkohol (Prop-2-en-1-ol, CAS 107-18-6) und Propargylalkohol (Prop-2-in-1-ol, CAS 107-19-7). Allylalkohol ist ein wichtiges Synthesezwischenprodukt, das zur Herstellung von Glycerin über die Epichlorhydrin-Route, zur Produktion von Allylethem und -estern sowie als reaktives Monomer in Harzformulierungen verwendet wird. Propargylalkohol ist eine Alkinverbindung mit breitem Anwendungsspektrum als Korrosionsinhibitor bei industriellen Säurebeiztechniken in der Galvanik und Öl- und Gasindustrie, als pharmazeutisches Zwischenprodukt und als vielseitiges Synthesereagenz für propargylische Derivate. Die Einreihung gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29 setzt die chemisch reine Form oder wässrige Lösungen voraus — technische Alkoholgemische und Produkte der Teiloxidation werden in der Regel außerhalb dieses Codes eingereiht. Die Zollanmeldung muss IUPAC-Name, CAS-Nummer, Reinheitsgrad und Analysenzertifikat enthalten, da Zollbehörden die deklarierte Reinheit durch Laboranalysen prüfen können. Kapitel 29 umfasst ausschließlich chemisch definierte Verbindungen, was technische Gemische oder Handelsprodukte mit variablem Zusammensetzung ausschließt. Bei Einreihungszweifeln ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen, um Zollschuldrisiken zu vermeiden.
REACH, CLP und Anforderungen an den Gefahrguttransport
Sowohl Allylalkohol als auch Propargylalkohol unterliegen bei der Einfuhr in die EU den vollständigen REACH-Pflichten (EG Nr. 1907/2006) einschließlich der Registrierungspflicht bei der ECHA in der der tatsächlichen Einfuhrmenge entsprechenden Mengenschwelle. Nicht-EU-Hersteller sollten einen in der EU ansässigen Alleinvertreter (OR) benennen. Allylalkohol ist hochgiftig — nach CLP (EG Nr. 1272/2008) ist er als Akut Tox. 2 (oral und inhalativ) und Akut Tox. 3 (dermal) eingestuft, mit sehr niedrigen Arbeitsplatzgrenzwerten (OEL) und zwingendem Einsatz vollständiger Schutzausrüstung. Propargylalkohol ist auf allen Expositionswegen als Akut Tox. 3 und als entzündbare Flüssigkeit eingestuft. Für beide Substanzen ist ein detailliertes Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 in der Amtssprache des Bestimmungslands mit vollständigen Expositionsszenarien Pflicht und muss kostenlos bei jeder Lieferung mitgegeben werden. Der Transport von Allylalkohol fällt unter ADR-Klasse 3 mit ergänzender Giftigkeitskennzeichnung und erfordert UN-normgerechte Verpackungen für giftige und entzündbare Flüssigkeiten. Lagerbereiche müssen mit Zwangsbelüftung, antistatischer Erdung und ATEX-konformer Elektrinstallation ausgestattet sein. Auffangwannen und Spill-Neutralisierungsausrüstung sind am Lagerort bereitzuhalten.
Zollabfertigung und praktische Handelshinweise
Die Einfuhr von Allylalkohol und Propargylalkohol unter KN 290529 erfordert aufgrund der hohen akuten Toxizität beider Substanzen und der daraus resultierenden REACH-, CLP- und ADR-Pflichten besondere Sorgfalt bei der Zolldokumentation. Die SAD-Anmeldung sollte CAS-Nummer, Reinheitsgrad, Nettogewicht, REACH-Registrierungsnummer oder OR-Referenz sowie die Bestätigung, dass ein aktuelles SDB dem Empfänger vorliegt, enthalten. Allylalkohol kann nationalen Vorschriften für gefährliche Stoffe unterliegen, die eine Anmeldung oder Registrierung bei den zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats erfordern. Es ist zu prüfen, ob ein EU-Freihandelsabkommen mit dem Ausfuhrland oder das APS einen Präferenzzollsatz ermöglicht — aktuelle MFN-Sätze und alle verfügbaren Präferenzen sind vor Abschluss des Importvorgangs in der TARIC-Datenbank zu verifizieren. Propargylalkohol, der als Korrosionsinhibitor geliefert wird, kann anwendungsspezifische SDB-Abschnitte und die REACH-Kommunikation an nachgelagerte Anwender gemäß Artikel 31 REACH erfordern. Ausfuhren beider Substanzen in Hochrisikogebiete sind nach der Dual-Use-Exportkontrollverordnung (EU) 2021/821 zu prüfen. Bei der Handhabung sind Nitrilhandschuhe, Gesichtsschutz und ausreichende mechanische Zwangsbelüftung einzusetzen. Die Lagerung muss ATEX-Anforderungen erfüllen und gemäß ADR-Gefahrgutvorschriften gekennzeichnet sein.
Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen
Organische Stoffe unter KN-Code 2905 29 (Andere ungesättigte acyclische Alkohole) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).
Häufig gestellte Fragen
Welche CLP-Kennzeichnung ist für in die EU eingeführten Allylalkohol vorgeschrieben?
Allylalkohol (CAS 107-18-6) erfordert eine CLP-Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 mit den Piktogrammen Totenkopf und Flamme sowie dem Signalwort Gefahr. Das Etikett muss die zutreffenden H-Sätze für akute Toxizität und Entzündbarkeit sowie die entsprechenden P-Sätze in der Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaats enthalten. Aufgrund des sehr niedrigen DNEL und der strengen Arbeitsplatzgrenzwerte (OEL) sind bei Entlade- und Lagerarbeiten vollständige kollektive und individuelle Schutzmaßnahmen zwingend vorgeschrieben, in geschlossenen oder schlecht belüfteten Bereichen einschließlich Frischluft- oder Isolieratemschutzgeräten. Ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 muss am Arbeitsplatz griffbereit und allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein.
Unterliegt Propargylalkohol besonderen Einfuhrbeschränkungen in der EU?
Propargylalkohol (CAS 107-19-7) ist derzeit weder in Anhang XIV (Zulassungspflicht) noch in Anhang XVII (Beschränkungen) der REACH-Verordnung aufgeführt. Als Stoff der Kategorie Akut Tox. 3 auf allen Expositionswegen sind jedoch die REACH-Registrierung bei der ECHA in der zutreffenden Mengenschwelle, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 mit Expositionsszenarien sowie eine vollständige CLP-konforme Kennzeichnung verpflichtend. Die Ausfuhr in bestimmte Bestimmungsländer kann Endverwendungsprüfungen nach der Dual-Use-Exportkontrollverordnung (EU) 2021/821 auslösen. Importeure und Exporteure sollten den aktuellen Regulierungsstatus in der ECHA-Substanzdatenbank sowie die SVHC-Kandidatenliste regelmäßig auf neue Einträge prüfen und bei Bedarf ihre Lieferkettenkommunikation aktualisieren.
Welche Unterlagen werden für die Einfuhr von Allylalkohol in einen EU-Mitgliedstaat benötigt?
Erforderlich sind eine Handelsrechnung mit CAS-Nummer, Reinheitsgrad, Nettogewicht und Ursprungsland sowie ein Analysenzertifikat (COA) des Herstellers. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) in der Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaats gemäß Verordnung (EU) 2020/878 mit Expositionsszenarien und ein Nachweis der REACH-Registrierung oder Benennung eines Alleinvertreters (OR) mit Sitz in der EU sind Pflicht. Das Transportdokument muss die korrekte ADR-Gefahrgutklassifizierung, UN-Nummer und Verpackungsgruppe ausweisen. Bei Inanspruchnahme von Präferenzzöllen aus einem Freihandelsabkommen oder dem APS ist ein gültiger Ursprungsnachweis, z. B. EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung oder REX-Ursprungserklärung auf der Rechnung, in den Versandunterlagen vorzulegen.
Wie klassifiziert man Andere ungesättigte acyclische Alkohole im Zolltarif 2905 29?
Die Klassifizierung von Andere ungesättigte acyclische Alkohole unter KN-Code 2905 29 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen.
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