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ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEHalogenated Derivate of Kohlenwasserstoffe

Halogenated Derivate of Kohlenwasserstoffe, gesättigt fluorinated Derivate of acyclisch Kohlenwasserstoffe, 1,1,1,2-Tetrafluoroethane (HFC-134a) and 1,1,2,2-tetrafluoroethane (HFC-134)

Einreihung und F-Gas-Rechtsrahmen

Der KN-Code 290345 erfasst Tetrafluorethan (HFC-134a, CAS 811-97-2) und verwandte fluorierte Kohlenwasserstoffe, die vorwiegend als Kältemittel eingesetzt werden. Diese Stoffe zählen zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) und werden durch die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase geregelt. HFC-134a hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 1430 und unterliegt dem EU-Abbaupfad für teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe. Die Einreihung unter KN 290345 setzt gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29 die chemisch reine Form des Stoffs voraus. Kältemittelgemische, die HFC-134a zusammen mit anderen Stoffen enthalten, beispielsweise R-404A oder R-410A, werden unter anderen KN-Codes als Zubereitungen eingereiht.

F-Gas-Kontingente, Einfuhrverpflichtungen und Registerpflichten

Die Einfuhr von HFC-134a und anderen teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen in die EU unterliegt dem Kontingenzsystem der Verordnung (EU) 2024/573. Vor der Einfuhr muss das Unternehmen eine Kontingentzuteilung aus dem F-Gas-Register der Europäischen Kommission einholen, das über das ECHA-Portal verwaltet wird. Einfuhren ohne gültige Kontingentzuteilung sind verboten und können zu erheblichen Verwaltungssanktionen führen. Jede Sendung ist im F-Gas-Register zu melden. Für analoge halogenierte Verbindungen kann Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über ozonabbauende Stoffe relevant sein – Wirtschaftsbeteiligte sollten prüfen, ob der Stoff auf der ODS-Liste aufgeführt ist. Unabhängig davon unterliegen alle Stoffe der REACH-Registrierungspflicht und der CLP-Kennzeichnungspflicht.

Zollabfertigung, Transport und praktische Compliance

Die Zollanmeldung für HFC-134a unter KN 290345 muss die F-Gas-Kontingentnummer, die Menge in Tonnen CO2-Äquivalent (GWP multipliziert mit der Masse in Tonnen) sowie die REACH-Registrierungsnummer enthalten. Die Zollbehörden überprüfen die Kontingentzuteilung im F-Gas-Register vor der Überlassung der Ware zum freien Verkehr. Die Ausfuhr von HFC-134a aus der EU kann nach den F-Gas-Vorschriften melde- oder genehmigungspflichtig sein. Der Transport von HFC-134a in Druckbehältern erfolgt nach ADR-Klasse 2. Einführer müssen ein aktuelles SDB in der Sprache des Bestimmungslandes bereithalten und sicherstellen, dass die Lagerbedingungen den Dichtheitsprüfungsanforderungen und den Brandschutzvorschriften für druckverflüssigte fluorierte Gase entsprechen.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2903 45 (HFC-134a und fluorierte Kohlenwasserstoffe) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Ist die Einfuhr von HFC-134a in die EU ohne F-Gas-Kontingent möglich?
Nein. Die Verordnung (EU) 2024/573 schreibt zwingend vor, dass vor jeder Einfuhr von HFC-134a in die EU eine gültige Kontingentzuteilung der Europäischen Kommission vorliegen muss. Das einführende Unternehmen muss im F-Gas-Register registriert sein und über eine aktive Zuteilung für das betreffende Jahr verfügen. Einfuhren ohne Kontingent stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen das EU-Recht dar und können zur Beschlagnahme der Ware und zu erheblichen Geldbußen führen.
Wie wird das CO2-Äquivalent für HFC-134a zu Kontingentzwecken berechnet?
Das CO2-Äquivalent errechnet sich aus der Masse des Stoffs in Tonnen multipliziert mit dem GWP-Wert. Für HFC-134a beträgt das GWP 1430, was bedeutet, dass eine Tonne des Stoffs 1430 Tonnen CO2-Äquivalent entspricht. Dieser Wert wird zur Verrechnung mit der zugeteilten Kontingentmenge herangezogen und muss in den beim F-Gas-Register einzureichenden Einfuhrunterlagen ausgewiesen werden.
Ist HFC-134a neben der F-Gas-Compliance auch REACH-registrierungspflichtig?
Ja. REACH gilt unabhängig von den F-Gas-Rechtsvorschriften. Ein Einführer, der HFC-134a in die EU verbringt, muss sicherstellen, dass eine gültige REACH-Registrierung für den Stoff bei der ECHA besteht, oder einen in der EU ansässigen Alleinvertreter benennen. Darüber hinaus sind CLP-konforme Kennzeichnung und ein Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaats Pflicht und müssen an alle nachgeschalteten Anwender in der Lieferkette weitergegeben werden.
Wie klassifiziert man HFC-134a und fluorierte Kohlenwasserstoffe im Zolltarif 2903 45?
Die Klassifizierung von HFC-134a und fluorierte Kohlenwasserstoffe unter KN-Code 2903 45 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen.