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29011000
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEAcyclic Kohlenwasserstoffe

Saturated

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
35 Dok.
Y106Y110Y1137P237P24C669+29
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%CARI 0%CI 0%CM 0%EBA 0%ESA 0%FJ 0%GB 0%GE 0%GH 0%JO 0%KE 0%LOMB 0%MD 0%PG 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%WS 0%XC 0%XL 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold207/25-1

Squalane - saturated acyclic hydrocarbon

LeinenGRI 1GRI 6
DEgold963/25-1

Squalane - saturated acyclic hydrocarbon

squalan (węglowodór acykliczny)GRI 1GRI 6
SKgold7/25/423

Acetylene gas for oxy-fuel welding

LeinenGRI 1GRI 6
DEgold379/25-1

1-Decene, acyclic hydrocarbon

1-Decen (węglowodór acykliczny)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warenumfang und zolltarifliche Einreihung

Der KN-Code 290110 erfasst chemisch reine gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe wie Methan, Ethan, Propan, Butan, Pentan, Hexan und Octan. Gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 29 der Kombinierten Nomenklatur kommen für diese Unterposition ausschließlich chemisch einheitliche Verbindungen in Betracht, ob in reiner Form oder in wässriger Lösung. Technische Kohlenwasserstoffgemische sowie Fraktionen aus der Erdölverarbeitung sind grundsätzlich in Kapitel 27 einzureihen. Der Nachweis der chemischen Reinheit durch ein gaschromatografisches Analysezertifikat oder spektrometrische Daten ist bei der Zollabfertigung unerlässlich. Der Code wird in der chemischen Industrie, der Petrochemie sowie bei der Herstellung von Kunststoffen und synthetischem Kautschuk verwendet.

REACH-Registrierung, CLP-Kennzeichnung und Sicherheitspflichten

Für gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, die in die EU eingeführt werden, gilt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der Einführer oder ein in der EU ansässiger Alleinvertreter muss sicherstellen, dass die Substanz bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in der zutreffenden Tonnageklasse registriert ist. Alle Substanzen sind gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern sowie H- und P-Sätzen zu kennzeichnen. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) muss nach Anhang II der REACH-Verordnung in der durch Verordnung (EU) 2020/878 geänderten Fassung erstellt und in der Sprache des Bestimmungsmitgliedstaats bereitgestellt werden. Leichte Kohlenwasserstoffe dieser Gruppe sind in der Regel als entzündbar oder hochentzündbar eingestuft und unterliegen den ADR-Transportvorschriften sowie den ATEX-Anforderungen für Lagerräume.

Praxishinweise für Einführer und Ausführer

Die Zollanmeldung für Waren unter KN 290110 sollte den IUPAC-Namen, die CAS-Nummer, den Reinheitsgrad sowie die REACH-Registrierungsnummer oder den Nachweis der Alleinvertretung enthalten. Bei Propan und Butan können zusätzliche Regelungen für Flüssiggas unter Druck gelten. Ausführer sollten vor jeder Lieferung prüfen, ob das Bestimmungsland und der vorgesehene Verwendungszweck eine Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 auslösen. Präferenzzollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen oder des GSP-Systems können je nach Ursprungsland verfügbar sein – eine Prüfung in der TARIC-Datenbank wird vor Abschluss des Geschäfts empfohlen. EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung ermöglichen die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2901 10 (Gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Kann handelsübliches Propan unter KN 290110 eingereiht werden?
Nein. Anmerkung 1 zu Kapitel 29 schränkt die Einreihung auf chemisch einheitliche Reinstoffe ein. Handelsübliches Propan oder Flüssiggas ist ein Gemisch und in Kapitel 27 einzureihen. KN 290110 gilt nur, wenn die chemische Reinheit der Substanz durch ein Analysezertifikat, beispielsweise eine GC-Analyse, nachgewiesen wird.
Welche REACH-Unterlagen sind bei der Einfuhr von Hexan unter KN 290110 erforderlich?
Der Einführer muss eine gültige REACH-Registrierungsnummer für Hexan bei der ECHA nachweisen oder einen Alleinvertreter mit Sitz in der EU benennen. Ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist der Lieferung beizufügen und in der Lieferkette weiterzugeben. Expositionsszenarien für identifizierte Verwendungen sind als Anhang zum erweiterten SDB beizufügen.
Unterliegen gesättigte Kohlenwasserstoffe den Dual-Use-Exportkontrollvorschriften?
Methan, Ethan und andere gesättigte Kohlenwasserstoffe unter KN 290110 sind grundsätzlich nicht in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführt. Ausführer müssen jedoch vor jeder Ausfuhr eine Verwendungs- und Empfängerprüfung durchführen, da nationale Kontrollen einzelner Mitgliedstaaten sowie die Auffangklausel bei bestimmten Umständen Anwendung finden können.
Wie klassifiziert man Gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe im Zolltarif 2901 10?
Die Klassifizierung von Gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe unter KN-Code 2901 10 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen.