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Zoll-Lexikon/Zollvollmacht

Zollvollmacht

DokumenteArt. 19 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Pełnomocnictwo celne | EN: Customs Power of Attorney

Definition

Eine Zollvollmacht ist ein Dokument, mit dem ein Einführer oder Ausführer einen Zollvertreter bevollmächtigt, Zollhandlungen in seinem Namen vorzunehmen. Es wird zwischen direkter Vertretung (der Vertreter handelt im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers) und indirekter Vertretung (im eigenen Namen, aber für Rechnung des Vollmachtgebers) unterschieden.

Gemäß Art. 19 UZK muss der Zollvertreter seine Bevollmächtigung auf Verlangen der Zollbehörde nachweisen können. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vollmacht kann zur Ablehnung der Zollanmeldung führen.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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