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Zoll-Lexikon/Zollagent

Zollagent

AllgemeinArt. 18 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Agent celny | EN: Customs Agent

Definition

Ein Zollagent ist eine natürliche Person, die in die Liste der Zollagenten eingetragen ist. Für die Eintragung ist das Bestehen einer Prüfung im Zoll-, Steuer- und Verwaltungsrecht oder ein entsprechender Hochschulabschluss mit Berufserfahrung erforderlich. Der Zollagent handelt als direkter oder indirekter Zollvertreter.

Der Zollagent haftet für die Richtigkeit der Zollanmeldungen, die Tarifeinreihung und die Berechnung der Abgaben. Bei indirekter Vertretung haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Einführer für die Zollschuld.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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