PL: Agencja celna | EN: Customs Agency
Definition
Eine Zollagentur ist ein spezialisiertes Unternehmen, das Zollabfertigungsdienste für Waren im internationalen Handel anbietet. Zollagenturen handeln als Zollvertreter und vertreten Importeure und Exporteure gegenüber den Zollbehörden während des Abfertigungsverfahrens. Zu ihren Aufgaben gehören die Erstellung und Einreichung von Zollanmeldungen, die tarifliche Einreihung von Waren, die Berechnung von Zöllen und Steuern sowie die Beratung zu Zollverfahren.
Gemäß dem Unionszollkodex (Verordnung 952/2013, Art. 18) kann ein Zollvertreter in direkter Vertretung (im Namen und für Rechnung des Vertretenen) oder in indirekter Vertretung (im eigenen Namen, aber für Rechnung des Vertretenen) handeln. In Deutschland unterliegen Zollagenturen keiner besonderen Zulassungspflicht, müssen aber über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Die Inanspruchnahme einer Zollagentur ist besonders für Unternehmen wichtig, die neu im internationalen Handel sind, da eine falsche Tarifeinreihung oder fehlerhafte Zollanmeldungen zu zusätzlichen Abgaben, Verwaltungsstrafen oder Verzögerungen bei der Abfertigung führen können.
Gemäß dem Unionszollkodex (Verordnung 952/2013, Art. 18) kann ein Zollvertreter in direkter Vertretung (im Namen und für Rechnung des Vertretenen) oder in indirekter Vertretung (im eigenen Namen, aber für Rechnung des Vertretenen) handeln. In Deutschland unterliegen Zollagenturen keiner besonderen Zulassungspflicht, müssen aber über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Die Inanspruchnahme einer Zollagentur ist besonders für Unternehmen wichtig, die neu im internationalen Handel sind, da eine falsche Tarifeinreihung oder fehlerhafte Zollanmeldungen zu zusätzlichen Abgaben, Verwaltungsstrafen oder Verzögerungen bei der Abfertigung führen können.