PL: Zgłoszenie celne | EN: Customs Declaration
Definition
Eine Zollanmeldung ist eine formelle Erklärung gegenüber den Zollbehörden, in der eine Person (der Anmelder) das für die Waren beantragte Zollverfahren angibt und alle zu dessen Anwendung erforderlichen Angaben macht (Art. 5 Nr. 12 UZK). Sie ist das grundlegende Dokument im Zollabfertigungsverfahren.
Die Zollanmeldung enthält u.a.: Angaben zum Anmelder und Empfänger, KN-/TARIC-Code, Zollwert, Ursprungs- und Versendungsland, beantragtes Zollverfahren (Verfahrenscode) sowie Transport- und Verpackungsangaben. In Deutschland werden Zollanmeldungen über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) abgegeben.
Eine Zollanmeldung kann vom Importeur/Exporteur selbst oder durch einen Zollvertreter (Zollagenten) abgegeben werden. Fehlerhafte Angaben können zu falschen Abgabenberechnungen, Verzögerungen oder Strafverfahren führen.
Die Zollanmeldung enthält u.a.: Angaben zum Anmelder und Empfänger, KN-/TARIC-Code, Zollwert, Ursprungs- und Versendungsland, beantragtes Zollverfahren (Verfahrenscode) sowie Transport- und Verpackungsangaben. In Deutschland werden Zollanmeldungen über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) abgegeben.
Eine Zollanmeldung kann vom Importeur/Exporteur selbst oder durch einen Zollvertreter (Zollagenten) abgegeben werden. Fehlerhafte Angaben können zu falschen Abgabenberechnungen, Verzögerungen oder Strafverfahren führen.