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Zoll-Lexikon/Zollverfahren

Zollverfahren

ZollverfahrenArt. 5 pkt 16, Art. 210-262 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Procedura celna | EN: Customs Procedure

Definition

Ein Zollverfahren ist eine rechtlich geregelte Behandlung von Waren, die in das Zollgebiet der EU verbracht oder daraus ausgeführt werden, und legt die Rechte und Pflichten der für die Waren verantwortlichen Person fest. Gemäß Art. 5 Nr. 16 UZK umfassen die Zollverfahren sechs Hauptkategorien.

Standardverfahren: Überlassung zum freien Verkehr (Waren erlangen Unionsstatus nach Abgabenentrichtung), Ausfuhr (Verbringung von Unionswaren aus der EU). Besondere Verfahren: Versand (externer T1 oder interner T2), Lagerung (Zolllager, Freizonen), besondere Verwendung (vorübergehende Verwendung, Endverwendung), Veredelung (aktive Veredelung — Verarbeitung von Nicht-Unionswaren in der EU mit Abgabenaussetzung; passive Veredelung — Ausfuhr von Unionswaren zur Verarbeitung und Wiedereinfuhr mit Abgabenbefreiung).

Die Wahl des Zollverfahrens hängt vom Zweck der Ein-/Ausfuhr und der wirtschaftlichen Situation des Beteiligten ab.

Rechtsgrundlage

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