Versandverfahren
ZollverfahrenArt. 226-236 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Tranzyt | EN: Transit
Definition
Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren, das die Beförderung von Waren von der Abgangsstelle zur Bestimmungsstelle innerhalb des EU-Zollgebiets (oder der EFTA-Länder) ohne Erhebung von Abgaben und ohne Anwendung handelspolitischer Maßnahmen während der Beförderung ermöglicht. Das Versandverfahren ist in Art. 226-236 UZK geregelt.
Externes Versandverfahren (T1): Wird für die Beförderung von Nicht-Unionswaren durch das EU-Zollgebiet ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status verwendet. Internes Versandverfahren (T2): Wird für die Beförderung von Unionswaren durch das Gebiet eines Drittlandes (z.B. Schweiz) unter Beibehaltung ihres Unionsstatus verwendet.
Das Versandverfahren erfordert eine Sicherheitsleistung zur Deckung der potenziellen Zollschuld. Das bekannteste Versandsystem in Europa ist NCTS (New Computerised Transit System). Jeder Versandvorgang erhält eine MRN (Movement Reference Number).
Externes Versandverfahren (T1): Wird für die Beförderung von Nicht-Unionswaren durch das EU-Zollgebiet ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status verwendet. Internes Versandverfahren (T2): Wird für die Beförderung von Unionswaren durch das Gebiet eines Drittlandes (z.B. Schweiz) unter Beibehaltung ihres Unionsstatus verwendet.
Das Versandverfahren erfordert eine Sicherheitsleistung zur Deckung der potenziellen Zollschuld. Das bekannteste Versandsystem in Europa ist NCTS (New Computerised Transit System). Jeder Versandvorgang erhält eine MRN (Movement Reference Number).