Zum Hauptinhalt springen
Celna24.de
Zoll-Lexikon/Zollsicherheit

Zollsicherheit

Zölle & SteuernArt. 89-100 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Zabezpieczenie celne | EN: Customs Guarantee

Definition

Eine Zollsicherheit ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die von den Zollbehörden verlangt wird, um die Zahlung von Abgaben zu gewährleisten, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Zollvorgang entstehen könnten. Die Sicherheit kann in Form einer Barsicherheit, Bankbürgschaft, Gesamtbürgschaft oder anderer anerkannter Formen gestellt werden (Art. 89-100 UZK).

Eine Zollsicherheit ist erforderlich u.a. beim: Versandverfahren (T1/T2), besonderen Verfahren (Zolllager, aktive Veredelung, vorübergehende Verwendung), Zahlungsaufschub und vereinfachten Verfahren.

AEO-C-Statusinhaber können von reduzierten Sicherheitsleistungen (bis zu 30% des normalen Betrags) oder sogar einer Befreiung von der Sicherheitsleistungspflicht profitieren.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

Zollsicherheit — Zoll-Lexikon | Celna24.de | Celna24.de