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Zoll-Lexikon/Zollrechtlicher Status

Zollrechtlicher Status

AllgemeinArt. 5 pkt 23-24, Art. 153 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Status celny | EN: Customs Status

Definition

Der zollrechtliche Status von Waren bestimmt, ob es sich um Unionswaren oder Nicht-Unionswaren handelt. Diese Unterscheidung ist im EU-Zollrecht grundlegend, da sie bestimmt, ob Waren der Zollüberwachung, Abgaben und handelspolitischen Maßnahmen unterliegen.

Unionswaren sind Waren, die: vollständig im EU-Zollgebiet gewonnen, aus Drittländern eingeführt und zum freien Verkehr überlassen, oder im EU-Zollgebiet aus solchen Materialien hergestellt wurden. Unionswaren können frei im EU-Binnenmarkt zirkulieren.

Nicht-Unionswaren unterliegen der Zollüberwachung und müssen einem Zollverfahren zugeführt werden. Alle Waren im EU-Zollgebiet gelten als Unionswaren, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird (Art. 153 UZK).

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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