Zollrechtlicher Status
AllgemeinArt. 5 pkt 23-24, Art. 153 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Status celny | EN: Customs Status
Definition
Der zollrechtliche Status von Waren bestimmt, ob es sich um Unionswaren oder Nicht-Unionswaren handelt. Diese Unterscheidung ist im EU-Zollrecht grundlegend, da sie bestimmt, ob Waren der Zollüberwachung, Abgaben und handelspolitischen Maßnahmen unterliegen.
Unionswaren sind Waren, die: vollständig im EU-Zollgebiet gewonnen, aus Drittländern eingeführt und zum freien Verkehr überlassen, oder im EU-Zollgebiet aus solchen Materialien hergestellt wurden. Unionswaren können frei im EU-Binnenmarkt zirkulieren.
Nicht-Unionswaren unterliegen der Zollüberwachung und müssen einem Zollverfahren zugeführt werden. Alle Waren im EU-Zollgebiet gelten als Unionswaren, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird (Art. 153 UZK).
Unionswaren sind Waren, die: vollständig im EU-Zollgebiet gewonnen, aus Drittländern eingeführt und zum freien Verkehr überlassen, oder im EU-Zollgebiet aus solchen Materialien hergestellt wurden. Unionswaren können frei im EU-Binnenmarkt zirkulieren.
Nicht-Unionswaren unterliegen der Zollüberwachung und müssen einem Zollverfahren zugeführt werden. Alle Waren im EU-Zollgebiet gelten als Unionswaren, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird (Art. 153 UZK).