PL: Obszar celny UE | EN: EU Customs Territory
Definition
Das Zollgebiet der Europäischen Union ist das Gebiet, in dem einheitliche EU-Zollvorschriften gelten, einschließlich des Unionszollkodex und des Gemeinsamen Zolltarifs. Es umfasst die Landgebiete der 27 EU-Mitgliedstaaten, ihre Hoheitsgewässer, Binnengewässer und den Luftraum. Die Definition des Zollgebiets ist in Art. 4 der Verordnung 952/2013 (UZK) festgelegt.
Nicht alle Gebiete der Mitgliedstaaten gehören zum Zollgebiet. Ausgenommen sind u.a.: der Berg Athos (Griechenland), die Kanarischen Inseln (teilweise), Ceuta und Melilla (Spanien), bestimmte französische Überseegebiete und die Aaland-Inseln (Finnland) für bestimmte Vorschriften. Monaco wird hingegen als Teil des französischen Zollgebiets behandelt, San Marino als Teil des italienischen.
Waren, die aus Drittländern in das Zollgebiet der EU verbracht werden, unterliegen der Zollüberwachung und müssen einem Zollverfahren zugeführt werden. Erst nach der Überlassung zum freien Verkehr erlangen sie den zollrechtlichen Status als Unionswaren und können frei im gesamten EU-Binnenmarkt zirkulieren.
Nicht alle Gebiete der Mitgliedstaaten gehören zum Zollgebiet. Ausgenommen sind u.a.: der Berg Athos (Griechenland), die Kanarischen Inseln (teilweise), Ceuta und Melilla (Spanien), bestimmte französische Überseegebiete und die Aaland-Inseln (Finnland) für bestimmte Vorschriften. Monaco wird hingegen als Teil des französischen Zollgebiets behandelt, San Marino als Teil des italienischen.
Waren, die aus Drittländern in das Zollgebiet der EU verbracht werden, unterliegen der Zollüberwachung und müssen einem Zollverfahren zugeführt werden. Erst nach der Überlassung zum freien Verkehr erlangen sie den zollrechtlichen Status als Unionswaren und können frei im gesamten EU-Binnenmarkt zirkulieren.