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Zoll-Lexikon/T2 (Internes Versandverfahren)

T2 (Internes Versandverfahren)

ZollverfahrenArt. 227 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: T2 (Tranzyt Wewnętrzny) | EN: T2 (Internal Transit)

Definition

Das interne Versandverfahren T2 ist ein Zollverfahren, das die Beförderung von Unionswaren von einem Ort im EU-Zollgebiet zu einem anderen durch das Gebiet eines Drittlandes (z.B. Schweiz, Norwegen, Türkei) ermöglicht, ohne dass die Waren ihren Unionsstatus verlieren. Dank des T2-Verfahrens müssen die Waren bei der Rückkehr in das EU-Zollgebiet nicht erneut abgefertigt werden.

Das T2-Verfahren ist aufgrund der geografischen Lage einiger Mitgliedstaaten besonders wichtig — z.B. beim Straßentransport von Österreich nach Italien durch die Schweiz. Ohne T2-Verfahren würden Unionswaren beim Transit durch die Schweiz ihren Unionsstatus verlieren.

Das T2-Verfahren wird über das NCTS-System abgewickelt und erfordert eine Sicherheitsleistung. Der Unionsstatus kann durch ein T2L- oder T2LF-Dokument bestätigt werden.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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