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Zoll-Lexikon/Zolltarif

Zolltarif

TarifeinreihungArt. 56 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK); Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates

PL: Taryfa celna | EN: Customs Tariff

Definition

Ein Zolltarif ist ein systematisiertes Warenverzeichnis, gegliedert nach der Kombinierten Nomenklatur (KN), mit jedem Code zugeordneten vertraglichen Zollsätzen (MFN) und anderen tarifären und außertarifären Maßnahmen. In der Europäischen Union gilt der Gemeinsame Zolltarif (GZT), der in allen Mitgliedstaaten einheitlich ist.

Der Gemeinsame Zolltarif umfasst: die Kombinierte Nomenklatur (KN-Codes), vertragliche Zollsätze (MFN), Präferenzzollsätze aus Handelsabkommen, autonome Zölle, Zollaussetzungen, Zollkontingente und besondere Maßeinheiten. Der Tarif wird jährlich als Durchführungsverordnung der Kommission veröffentlicht und ist in der TARIC-Datenbank verfügbar.

In Deutschland ist der Zolltarif im EZT-Online (Elektronischer Zolltarif) der Generalzolldirektion und auf der Plattform Celna24.de verfügbar.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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