Zentrale Zollabfertigung – Einfuhr
ZollverfahrenArt. 179 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Odprawa scentralizowana – import | EN: Centralised Clearance for Import
Definition
Die zentrale Zollabfertigung ist ein vereinfachtes Verfahren gemäß Art. 179 UZK, das es einem Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, Einfuhrzollanmeldungen bei der Zollstelle seines Sitzes abzugeben, auch wenn die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat eintreffen.
Die Nutzung erfordert eine Bewilligung und den Status eines AEO-C. Die zentrale Zollabfertigung ist ein Schlüsselelement der EU-Zollmodernisierung.
Die Nutzung erfordert eine Bewilligung und den Status eines AEO-C. Die zentrale Zollabfertigung ist ein Schlüsselelement der EU-Zollmodernisierung.