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Zoll-Lexikon/Zentrale Zollabfertigung – Einfuhr

Zentrale Zollabfertigung – Einfuhr

ZollverfahrenArt. 179 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Odprawa scentralizowana – import | EN: Centralised Clearance for Import

Definition

Die zentrale Zollabfertigung ist ein vereinfachtes Verfahren gemäß Art. 179 UZK, das es einem Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, Einfuhrzollanmeldungen bei der Zollstelle seines Sitzes abzugeben, auch wenn die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat eintreffen.

Die Nutzung erfordert eine Bewilligung und den Status eines AEO-C. Die zentrale Zollabfertigung ist ein Schlüsselelement der EU-Zollmodernisierung.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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