Zentrale Zollabfertigung
ZollverfahrenArt. 179 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Odprawa scentralizowana | EN: Centralised Clearance
Definition
Die zentrale Zollabfertigung ist eine Zollvereinfachung, die es Bewilligungsinhabern ermöglicht, Zollanmeldungen beim Zollamt des Mitgliedstaats abzugeben, in dem sie ansässig sind, auch wenn die Waren in einem anderen Mitgliedstaat gestellt werden.