Versandsicherheit (Bürgschaft)
ZollverfahrenArt. 89–100 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Gwarancja tranzytowa | EN: Transit Guarantee
Definition
Die Versandsicherheit ist eine finanzielle Sicherheitsleistung im EU-Versandverfahren (T1/T2). Sie deckt potenzielle Zölle und Steuern ab, die bei nicht ordnungsgemäßer Beendigung des Versandverfahrens entstehen könnten. Man unterscheidet Einzelsicherheiten und Gesamtbürgschaften.
Für AEO-Inhaber sind Ermäßigungen auf 50% oder 30% des Referenzbetrags möglich. Im NCTS wird die Sicherheit elektronisch überprüft.
Für AEO-Inhaber sind Ermäßigungen auf 50% oder 30% des Referenzbetrags möglich. Im NCTS wird die Sicherheit elektronisch überprüft.