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Zoll-Lexikon/Versandsicherheit (Bürgschaft)

Versandsicherheit (Bürgschaft)

ZollverfahrenArt. 89–100 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Gwarancja tranzytowa | EN: Transit Guarantee

Definition

Die Versandsicherheit ist eine finanzielle Sicherheitsleistung im EU-Versandverfahren (T1/T2). Sie deckt potenzielle Zölle und Steuern ab, die bei nicht ordnungsgemäßer Beendigung des Versandverfahrens entstehen könnten. Man unterscheidet Einzelsicherheiten und Gesamtbürgschaften.

Für AEO-Inhaber sind Ermäßigungen auf 50% oder 30% des Referenzbetrags möglich. Im NCTS wird die Sicherheit elektronisch überprüft.

Rechtsgrundlage

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