Unionsversandverfahren
ZollverfahrenArt. 226–236 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Procedura tranzytu unijnego | EN: EU Transit Procedure
Definition
Das Unionsversandverfahren regelt die Beförderung von Waren im Zollgebiet der EU unter Aussetzung von Zöllen und Steuern. Der externe Versand (T1) gilt für Nicht-Unionswaren, der interne Versand (T2) für Unionswaren, die durch ein Drittland befördert werden. Das Verfahren erfordert eine Sicherheitsleistung.
Die Abwicklung erfolgt über das NCTS (Neues Computergestütztes Versandverfahren). Die Versandanmeldung wird bei der Abgangsstelle abgegeben und bei der Bestimmungsstelle erledigt. Der Hauptverpflichtete haftet für die ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens.
Die Abwicklung erfolgt über das NCTS (Neues Computergestütztes Versandverfahren). Die Versandanmeldung wird bei der Abgangsstelle abgegeben und bei der Bestimmungsstelle erledigt. Der Hauptverpflichtete haftet für die ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens.