Gesamtbürgschaft
ZollverfahrenArt. 89, 95 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Zabezpieczenie generalne | EN: Comprehensive Guarantee
Definition
Eine Gesamtbürgschaft deckt mehrere Zollvorgänge mit einer einzigen Sicherheit ab. AEO-Inhaber können Ermäßigungen auf 30% oder sogar 0% des Referenzbetrags erhalten.