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Zoll-Lexikon/Nicht-Unionswaren

Nicht-Unionswaren

AllgemeinArt. 5 pkt 24 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Towary nieunijne | EN: Non-Union Goods

Definition

Nicht-Unionswaren sind alle Waren, die nicht den zollrechtlichen Status von Unionswaren haben. Dazu gehören Waren aus Drittländern, die noch nicht zum freien Verkehr überlassen wurden, und Waren, die ihren Unionsstatus verloren haben.

Rechtsgrundlage

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