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Zoll-Lexikon/Unionswaren

Unionswaren

AllgemeinArt. 5 pkt 23 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Towary unijne | EN: Union Goods

Definition

Unionswaren sind Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren. Dazu gehören im Zollgebiet der EU vollständig gewonnene Waren, aus Drittländern eingeführte und zum freien Verkehr überlassene Waren sowie aus den beiden vorgenannten Kategorien hergestellte Waren.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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