Berichtigung der Zollanmeldung
ZollverfahrenArt. 173 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
PL: Korekta zgłoszenia celnego | EN: Amendment of Customs Declaration
Definition
Die Berichtigung einer Zollanmeldung ist das Verfahren zur Änderung oder Ergänzung der Angaben in einer angenommenen Zollanmeldung. Berichtigungen können den Zolltarifcode, Zollwert, Ursprungsland, Gewicht oder Zollsatz betreffen.
Der Anmelder kann nach der Annahme eine Berichtigung beantragen, sofern der Zoll keine Kontrolle angekündigt oder Unregelmäßigkeiten festgestellt hat. Nachträgliche Berichtigungen sind innerhalb von 3 Jahren ab Annahme der Anmeldung zulässig.
Der Anmelder kann nach der Annahme eine Berichtigung beantragen, sofern der Zoll keine Kontrolle angekündigt oder Unregelmäßigkeiten festgestellt hat. Nachträgliche Berichtigungen sind innerhalb von 3 Jahren ab Annahme der Anmeldung zulässig.