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Zoll-Lexikon/Berichtigung der Zollanmeldung

Berichtigung der Zollanmeldung

ZollverfahrenArt. 173 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK)

PL: Korekta zgłoszenia celnego | EN: Amendment of Customs Declaration

Definition

Die Berichtigung einer Zollanmeldung ist das Verfahren zur Änderung oder Ergänzung der Angaben in einer angenommenen Zollanmeldung. Berichtigungen können den Zolltarifcode, Zollwert, Ursprungsland, Gewicht oder Zollsatz betreffen.

Der Anmelder kann nach der Annahme eine Berichtigung beantragen, sofern der Zoll keine Kontrolle angekündigt oder Unregelmäßigkeiten festgestellt hat. Nachträgliche Berichtigungen sind innerhalb von 3 Jahren ab Annahme der Anmeldung zulässig.

Rechtsgrundlage

Verwandte Begriffe

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