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Zoll-Lexikon/Tarifliche Einreihung

Tarifliche Einreihung

TarifeinreihungArt. 57 – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK); Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates

PL: Klasyfikacja taryfowa | EN: Tariff Classification

Definition

Die tarifliche Einreihung ist der Prozess der Bestimmung des korrekten KN-/TARIC-Codes für Waren auf der Grundlage ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften. Sie ist eines der wichtigsten Elemente der Zollabfertigung, da das Ergebnis der Einreihung den Zollsatz, den Mehrwertsteuersatz, Genehmigungspflichten und die Anwendung von Marktschutzmaßnahmen bestimmt.

Die Einreihung erfolgt nach den sechs Allgemeinen Vorschriften (AV), ergänzt durch Abschnitts-, Kapitel- und Unterpositionsanmerkungen. Vorschrift 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelanmerkungen zu bestimmen ist. Die Vorschriften 2-6 regeln Sonderfälle: unvollständige Waren, Mischungen, Warenzusammenstellungen, Einreihung nach Funktion oder Material.

In der Praxis erfordert die tarifliche Einreihung gründliche Kenntnis der Ware, Analyse der einschlägigen Anmerkungen und Vertrautheit mit der Rechtsprechung (vZTA-Entscheidungen, WZO-Beschlüsse, Erläuterungen zum HS).

Rechtsgrundlage

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