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93069000
WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖRBomben, Granaten, Torpedos, Minen, Flugkörper und ähnliche Kriegsmunition, sowie Teile davon; Patronen und andere Munition sowie Geschosse und Teile davon, einschließlich Schrote und Patronenpfropfen

Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Flugkörper und ähnliche Kriegsmunition, sowie Teile davon; Patronen und andere Munition sowie Geschosse und Teile davon, einschließlich Schrote und Patronenpfropfen, andere

Einreihung

KN-Code 930690 umfasst andere Munition und Geschosse: Patronen, Granaten, Torpedos, Minen, Lenkflugkörper und deren Teile. Strenge Sicherheits- und Exportkontrolle.

Sicherheit und Exportkontrolle

Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP und nationale Gesetze. ADR Klasse 1. Richtlinie 2014/28/EU für zivile Explosivstoffe. Jagd-/Sportmunition unter Richtlinie 91/477/EWG.

Handel

Sondergenehmigungen. ADR-konformer Transport. Bleibeschränkungen in Jagdmunition 2026.

Einreihung und Einfuhr von andere Munition und Geschosse – Unterposition KN 9306

Die Unterposition KN 9306 90 umfasst andere Munition und Geschosse. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Genehmigungen für Munitionsimport?
Nationale Genehmigungen. Militärmunition unter 2008/944/GASP. Zivilmunition unter Richtlinie 91/477/EWG.
Unterliegen Waren des KN 93 06 90 ADR für Munition?
Ja. Klasse-1-Gefahrgut mit spezieller Verpackung, Kennzeichnung und Fahrerqualifikation.
Unterliegen Waren des KN 93 06 90 Bleibeschränkungen?
REACH führt Bleibeschränkungen in Jagdmunition in Feuchtgebieten ein mit geplanter Erweiterung.
Wie werden andere Munition und Geschosse unter KN 9306 90 korrekt eingereiht?
Andere Munition und Geschosse werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9306 90 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.